Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Erwerbsunfähikeits-Rente

von Heinz08.03.2007 | 20:07
1817 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich bin 1948 geboren und 60 % G Behindert. Beziehe seit 1997 EU-Rente. Kann ich mit 60 ohne Abzüge in Altersrente gehen ? Ist das Sinnvoll ? Ist die Altersrente genau so "niedrig" wie die jetzige EU-Rente ? Wäre nett, wenn sich ein "Fachmann/Fachfrau" meldet.Vielen Dank. heinz.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrter Herr Heinz,

wahrscheinlich ist, dass sich an Ihrer aktuellen Rentenhöhe durch Umwandlung in die Altersrente, keine wesentlichen Änderungen ergeben werden.

Notwendige Voraussetzung neben der Vollendung des 60. Lebensjahres ist bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen zusätzlich die Erfüllung der 35-jährigen Wartezeit.

Ihren Angaben entsprechend, haben Sie mit Vollendung des 60. Lebensjahres keinen Abschlag, da Sie zu dem Personenkreis gehören der bezüglich der Anhebung der Altersgrenze für diese Rentenart Vertrauensschutz genießt.

Abschließend werden Sie die Frage, was für Sie günstiger ist, tatsächlich nur direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger klären können!

Ich empfehle Ihnen eine schriftliche Auskunft diesbezüglich anzufordern!

Mit freundlichem Gruß

5 Antworten

bekissam 08.03.2007 | 21:02
Im Regelfall lohnt sich der Aufwand für die Antragstellung nicht, weil die Altersrente ohnehin als Besitzstandsrente in gleicher Höhe wie seither die EM-Rente gezahlt wird. Die Regelaltersrente wird Ihnen ohnehin von Amts wegen gewährt. Sie sollten erwägen, sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen. Adressen unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche..
bekissam 08.03.2007 | 21:22
Lesen Sie Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Sie können bei beiden Rentenarten rentenunschädlich derzeit 350,00 EUR mtl. hinzuverdienen.
heinzam 08.03.2007 | 21:15
Hallo, danke ersteinmal. Habe da noch eine Frage zur Zuverdienstgrenze.Ist diese höher bei Altersrentner ?Wie hoch ist diese zur Zeit ? Danke , heinz
bekissam 08.03.2007 | 21:25
Entschuldigung! Link war abgehackt. Richtig: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Haseam 09.03.2007 | 07:12
Sie sollten eine Probeberechnung Ihres RV-Trägers anfordern. Sie können mit 60 abschlagsfrei in Rente und die derzeit etwas bessere Bewertung der AZ wegen Rentenbezug bis zum 60. Lebensjahr könnte zu einer zugegeben nur etwas höheren Rente führen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026