Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Erziehungsrente nach 18.tem Lebensjah oder Alternativen

von B.Nutzer12.08.2007 | 19:00
2748 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Folgende Situation: Mutter (Halbtags Berufstätig), geschieden nach 1977, Vater von zwei Kindern ist 2002 verstorben, daraufhin erhielt sie für ihr nicht Minderjäriges Kind (Behindert) Erziehungsrente. (Das zweite Kind war bereits Volljährig aber noch in der Ausbildung(Studium, Halbwaisenrente und Bafög)) Das Kind für das bislang Erzeihungsrente gezahlt wurde, ist nun Volljährig geworden(geht aber weiterhin zur Schule, 10. Klasse)und der Bezugszeitraum für Erziehungsrente damit abgelaufen. Gibt es dennoch irgendeine Möglichkeit zur Weiterzahlung? (Kind wohnt weiterhin bei der Mutter) Falls nicht, weiß irgendjemand einen Rat, welche finziellen Hilfen nun zur Verfügung stehen?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ein Anspruch auf Erziehungsrente besteht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes. Sofern die Sorge für ein Kind ausgeübt wird, das wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist sich selbst zu unterhalten, auch darüber hinaus - solange diese "Sorge" andauert. Wir empfehlen daher dringend, umgehend einen Antrag auf Weitergewährung der Erziehungsrente zu stellen.

Evtl. kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen. Hinsichtlich der Anspruchvoraussetzungen für die Gewährung dieser Leistung wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Familienkasse bei der Agentur für Arbeit.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass weitere Auskünfte zu einem offensichtlich bereits laufenden Verfahren nur von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger beantwortet werden können.

Zur Klärung des Sachverhaltes empfehlen wir Ihnen ein persönliches Gespräch bei Ihrem Regionalzentrum vor Ort.

1 Antworten

B.Nutzeram 13.08.2007 | 12:32
Vielen Dank für Ihre Antwort, Die Behinderung wurde bereits in einem vorhergehenden Antrag vor ca. 4 Wochen in einem Gutachten des Hausarztes bescheinigt, (zusätzlich zum Behindertenausweis). Nach Nachfrage bei der zuständigen Behörde (bislang Deutsche Rentenversicherung) wurde mitgeteilt, dass die Behinderung nicht ausreiche, und die zu versorgende Person sehr wohl in der Lage sei, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Ist von dem Amt damit gewollt, dass eine weitere Schulbildung abgebrochen wird, um damit in der sicheren Arbeitslosigkeit zu Enden??? Entschuldigung für diesen Sarkamsus, aber so kommt es mir langsam vor. Haben sie eventuell einen Überblick darüber welcher Grad der Behinderung erreicht sein muss, damit weiterhin Erzeihungsrente zu zahlen ist? Eventuell hat die zuständige Hausärztin auch die Bescheinugung nicht richtig ausgefüllt, da sie nicht so recht wusste wie detailliert dies zu tun sei und die Bescheinugung deshalb schon zweimal ausfüllen musste, da er ihr beim ersten mal zurück gesandt wurde aufgrund fehlender Angaben. mit freundlichen Grüßen B.Nutzerin
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026