Hallo Ralf06,
die Ausführungen von Robääärt sind zutreffend. Eine Antragstellung mit dem dafür vorgesehenen Formulare V0800 und V0805 (2x) schafft Gewissheit. Die Formulare finden Sie hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0800.html?cms_submit=Los&cms_resultsPerPage=5&cms_templateQueryString=V0800
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0805.html?cms_submit=Los&cms_resultsPerPage=5&cms_templateQueryString=V0805
Kindererziehungs- und Berücksichtungszeiten können nicht "gleichzeitig" bei beiden Elternteilen gutgeschrieben werden.
Die Zeit kann nur immer einmal vergeben werden. Also nicht 3 Jahre KEZ/BÜZ für die Mutter und gleichzeitig für den Vater. Das wären dann ja ingesamt 6 Jahre für ein Kind. Es gibt tatsächlich nur 3 Jahre.
Allerdings ist ein Wechsel möglich. Wenn z. B. die tatsächliche Erziehung wechselt weil die Frau nach 1 Jahr wieder arbeiten geht und der Mann dann 2 Jahre zu Hause bleibt.
Wurde hingegen immer gemeinsam erzogen. Also "Modell Klassik": Mutter daheim bzw. 450 Euro Job/Teilzeit und Vater Vollzeit in Arbeit, dann hätte eine gemeinsame Erklärung abgegeben werden müssen, dass der Vater die KEZ bekommt. Und zwar bevor die Kinder 10 Jahre sind.
Wie war es denn genau bei Ihnen?
Lebten die Kinder nach der Trennung nur bei Ihnen? Ggf. mit sporadischen Besuchen bei der Mutter?
Waren die Kinder ständig an Ihrem Wohnort gemeldet oder bei der Mutter?
Wer hatte das überwiegende Sorgerecht?
Die Kinder lebten nach der Trennung nur bei mir und waren auch nur bei mir gemeldet. Ihre Mutter hatte eine eigene Wohnung. Jedes 2. Wochenende waren sie bei ihrer Mutter.
Das Sorgerecht hatten Mutter und Vater gemeinsam.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.