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Experten-Antwort

Erziehungszeit bei alleinerziehenden Männern

von Ralf0620.05.2016 | 07:51
1732 Ansichten
5 Antworten
Hallo, meine Frau und ich haben uns 1995 getrennt, als unsere Töchter 6 und 7 Jahre alt waren. Sie sind beide vor 1992 geboren. Steht mir (neben der Mutter?) die Anerkennung von Erziehungszeiten zu?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.05.2016 | 09:02

Hallo Ralf06,

die Ausführungen von Robääärt sind zutreffend. Eine Antragstellung mit dem dafür vorgesehenen Formulare V0800 und V0805 (2x) schafft Gewissheit. Die Formulare finden Sie hier:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0800.html?cms_submit=Los&cms_resultsPerPage=5&cms_templateQueryString=V0800

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0805.html?cms_submit=Los&cms_resultsPerPage=5&cms_templateQueryString=V0805

4 Antworten

Robääärtam 20.05.2016 | 08:43
Hallo! Ihnen stehen die beitragsfreien Kinderberücksichtigungszeiten für die Zeit ab der alleinigen Erziehung Ihrer Kinder zu, als diese 7 und 6 Jahre alt waren, jeweils bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres. Der genaue Zeitpunkt des Beginns der alleinigen Erziehung wird sich sicherlich z. B. durch eine Meldebescheinigung, ein mögliches Urteil über das Sorgerecht o. ä. nachweisen lassen. Für die Zeit davor wird es schwieriger. Kindererziehungszeiten, also Beitragszeiten, liegen jeweils bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres für vor 1992 geborene Kinder vor. Wenn Sie damals keine rechtzeitige gemeinsame Erklärung zur Zuordnung dieser Zeiten abgegeben haben, werden diese Zeiten regelmäßig per gesetzlicher Regelung der Kindsmutter zugeordnet, es sei denn, Sie können als Vater die überwiegende Erziehung nachweisen oder die allgemeinen Umstände lassen dies vermuten. Z. B. ist das der Fall, wenn die Kindsmutter vollschichtig berufstätig war und der Vater hatte Erziehungsurlaub, war arbeitslos etc. Ansonsten werden Ihnen Kindererziehungszeiten sowie –berücksichtigungszeiten bis zur Übernahme der alleinigen Erziehung nicht zugeordnet werden können.
Charlyam 20.05.2016 | 08:47
Kindererziehungs- und Berücksichtungszeiten können nicht "gleichzeitig" bei beiden Elternteilen gutgeschrieben werden. Die Zeit kann nur immer einmal vergeben werden. Also nicht 3 Jahre KEZ/BÜZ für die Mutter und gleichzeitig für den Vater. Das wären dann ja ingesamt 6 Jahre für ein Kind. Es gibt tatsächlich nur 3 Jahre. Allerdings ist ein Wechsel möglich. Wenn z. B. die tatsächliche Erziehung wechselt weil die Frau nach 1 Jahr wieder arbeiten geht und der Mann dann 2 Jahre zu Hause bleibt. Wurde hingegen immer gemeinsam erzogen. Also "Modell Klassik": Mutter daheim bzw. 450 Euro Job/Teilzeit und Vater Vollzeit in Arbeit, dann hätte eine gemeinsame Erklärung abgegeben werden müssen, dass der Vater die KEZ bekommt. Und zwar bevor die Kinder 10 Jahre sind. Wie war es denn genau bei Ihnen? Lebten die Kinder nach der Trennung nur bei Ihnen? Ggf. mit sporadischen Besuchen bei der Mutter? Waren die Kinder ständig an Ihrem Wohnort gemeldet oder bei der Mutter? Wer hatte das überwiegende Sorgerecht?
W*lfgangam 20.05.2016 | 17:49
Ralf06 schrieb

Die Kinder lebten nach der Trennung nur bei mir und waren auch nur bei mir gemeldet. Ihre Mutter hatte eine eigene Wohnung. Jedes 2. Wochenende waren sie bei ihrer Mutter.

Das Sorgerecht hatten Mutter und Vater gemeinsam.

Hallo Ralf06, na dann ist doch alles Bestens, was die Erziehungszeiten betrifft, vorausgesetzt Sie sind auch geschieden und nicht nur getrennt lebend. In dem Fall wurden bereits beim Versorgungsausgleich die sich aus den Erziehungszeiten ergebende Werte faktisch geteilt, da ist es egal, beim welche Zeiten angerechnet worden sind. Ggf. kommt wg. der 'Mütterrente' (Ihre Ex bekommt dadurch ja rd. 60 EUR mehr Rente für den Ehezeitraum angerechnet) auch eine Neuberechnung des Versorgungsausgleichs infrage. Da ist vorher aber mehr Information notwendig/kann nämlich auch nach hinten losgehen, hier lesen Sie warum: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[… Gruß w.
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