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Experten-Antwort

Erziehungszeiten - Berücksichtigungszeiten

von Arven29.06.2017 | 11:04
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Hallo, meine Kinder sind 03/2004,02/2006 und 08/2008 geboren. Der Antrag V0800 wurde 10/2011 für alle drei gestellt. Da war die Erziehungszeit für alle drei um. Die Zeiten sind im Rentenverlauf als Pflichtbeitragszeit für Kindererziehung aufgeführt. Es gibt aber einen Vermerk am Ende.....gleichzeitige Berücksichtigungszeiten wegen Erziehung mehrer Kinder 02/2006 -08/2011. Muß ich den Antrag V0800 nochmal stellen damit die Zeiten bis die jüngste 2018 dann 10 Jahre ist berücksichtigt werden? Bzw. um die Lücke zwischen dem ersten Antrag 2011 und 2018 zu schließen? Oder jetzt stellen für die 2006 geborene und dann 2018 für die 2008 geborene nochmal?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Arven,

dem Beitrag von Cassandra kann ich zustimmen. Hier ist es völlig ausreichend, wenn Sie den Antrag nach Vollendung des 10. Lebensjahres des jüngsten Kindes stellen.

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11 Antworten

Cassandraam 29.06.2017 | 11:18
Warten Sie ab, bis das jüngste Kind das 10.Lebensjahr vollendet hat, das reicht aus.
W*lfgangam 29.06.2017 | 19:36
Ergänzend: Wenn Sie/Arven im Rahmen der 6-jährigen Überprüfung der Versicherungszeiten eine Anfrage vor Ablauf 08.2018 erhalten, können Sie das natürlich auch sofort beantworten/beantragen *) ...taktischerweise wartet man/frau die Zeit bis dahin ab (ist ja schon im nächsten Jahr) und schickt dann erst die erhaltenen Vordrucke ein/lässt sie vor Ort ausfüllen/weiterleiten - spart ein Verwaltungsverfahren und für Sie einen Gang zum Amt für die noch fehlende 'Restzeit' der 10 Jahre :-) Im dann folgenden Feststellungsbescheid zu den zurückliegenden Versicherungszeiten ist dann die Zeit komplett drin. *) aus Ihrer Angabe "BÜZ bis 08.2011" lässt sich schließen, dass Sie in 08.2017 (6 Jahre rum) mit der nächsten Nachfrage/Vordrucken rechnen müssten. Gruß w.
Unwissendeam 30.06.2017 | 10:41
Diese Schlussfolgerung ist nicht richtig. Die angesprochene 6-Jahres-Frist richtet sich gemäß § 7 Absatz 5 Satz 1 VKVV nach dem Datum des erstmaligen Versands eines Versicherungsverlaufs. Das Datum, bis zu dem BÜZ verbindlich festgestellt werden, richtet sich hingegen nach den Angaben im / dem Ausfülldatum des letzten Vordrucks V0800. Beide Daten können erheblich voneinander abweichen. Zudem handelt es sich bei den 6 Jahren nach § 7 Abs. 5 VKVV um eine FRIST. Die Rentenversicherungsträger müssen spätestens alle 6 Jahre nach Versand des ersten Versicherungsverlaufs (und nach Vollendung des 43. Lebensjahres) erneut tätig werden. § 7 Abs. 5 Satz 2 VKVV sieht aber ausdrücklich vor, dass die Rentenversicherungsträger die Versicherungsverläufe auch in kürzeren Abständen als alle 6 Jahre erteilen können. Das entscheidet jeder Rentenversicherungsträger für sich nach pflichtgemäßem Ermessen. Daher kann aus dem Datum des Fristendes nicht darauf geschlossen werden, wann der jeweilige Rentenversicherungsträger den nächsten Versicherungsverlauf versendet.
Genervteram 30.06.2017 | 11:16
Zitat von Unwissende anzeigenausblenden
*) aus Ihrer Angabe "BÜZ bis 08.2011" lässt sich schließen, dass Sie in 08.2017 (6 Jahre rum) mit der nächsten Nachfrage/Vordrucken rechnen müssten.
Diese Schlussfolgerung ist nicht richtig. Die angesprochene 6-Jahres-Frist richtet sich gemäß § 7 Absatz 5 Satz 1 VKVV nach dem Datum des erstmaligen Versands eines Versicherungsverlaufs. Das Datum, bis zu dem BÜZ verbindlich festgestellt werden, richtet sich hingegen nach den Angaben im / dem Ausfülldatum des letzten Vordrucks V0800. Beide Daten können erheblich voneinander abweichen. Zudem handelt es sich bei den 6 Jahren nach § 7 Abs. 5 VKVV um eine FRIST. Die Rentenversicherungsträger müssen spätestens alle 6 Jahre nach Versand des ersten Versicherungsverlaufs (und nach Vollendung des 43. Lebensjahres) erneut tätig werden. § 7 Abs. 5 Satz 2 VKVV sieht aber ausdrücklich vor, dass die Rentenversicherungsträger die Versicherungsverläufe auch in kürzeren Abständen als alle 6 Jahre erteilen können. Das entscheidet jeder Rentenversicherungsträger für sich nach pflichtgemäßem Ermessen. Daher kann aus dem Datum des Fristendes nicht darauf geschlossen werden, wann der jeweilige Rentenversicherungsträger den nächsten Versicherungsverlauf versendet.
Hallo Unwissende! Schon wieder dem heiligen Wolfgang widersprochen und zwar mit Recht! Hoffentlich wirft ihn das nicht seelisch in seiner Unfehlbarkeit zurück?
Unwissendeam 30.06.2017 | 14:58
Zitat von Genervter anzeigenausblenden
Hallo Genervter, da brauchen wir uns keine Sorgen zu machen. W*lfgang hat mir schon bei unserer allerersten Konversation in diesem Forum mitgeteilt, dass er ein sehr POSITIVER Mensch ist und für mich immer ein "mildes Lächeln" übrig hat, wenn ich mit meiner Unwissenheit in seinem Versicherungsamt auftauche. Also: W*lfgang wird sicherlich auch weiterhin mildlächelnd auf uns herabschauen :-) VG Die Unwissende
Genervteram 30.06.2017 | 17:24
"mildes Lächeln"
Immerhin spornt Sie meine dreiste Dümmlicheit zu meist äußerst präzisen/rechtlichen Darstellungen an, die es so sonst kaum geben würde - ist doch ein strategischer Gewinn für alle, oder?! :-) Gruß w.
Toller Versuch, seine dreiste Dümmlichkeit in ein gutes Licht Rücken zu wollen!
W*lfgangam 30.06.2017 | 18:47
Zitat von Genervter anzeigenausblenden
Konfuzius sagte schon: Wer die Rikscha nur zieht, weiß nicht wer hinter einem sitzt ;-) Noch besser/treffender: Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt. (A.Einstein). Gruß w.
Unwissendeam 30.06.2017 | 20:09
Was interessiert's den Rikscha-Fahrer, wer hinter ihm sitzt? Die Kunden kommen und gehen - was bleibt, ist das Geld der Kunden. Und nur dafür zieht er die Rikscha, oder? Ein Kreis mit einem Radius Null ist dennoch ein Kreis. Per Definition. Wer aber einen Horizont wie einen Kreis hat, hat einen Horizont von 360 Grad. Mehr Horizont geht nicht!
Unwissendeam 02.07.2017 | 08:31
Späte Erkenntnis ist auch eine Erkenntnis! Wer hatte noch mal die "Weisheiten" von Konfuzius und Einstein in diesen Thread eingestellt? Beschweren Sie sich bitte nicht über Dinge, die Sie selbst ins Rollen gebracht haben! Ganz nebenbei: Bei den von Ihnen zitierten "Weisheiten" geht es nicht um Physik - auch wenn es auf den ersten Blick so scheinen mag. Man nennt das Philosophie. Ist eine ganz andere wissenschaftliche Diziplin. Schöööön! Ähm, was wollten Sie damit jetzt eigentlich aussagen?
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