Hallo liebes Forum,
Habe da mal eine Frage ob (überhaupt) und wann ich
die Berücksichtigungszeit für mein erstes und zweites Kind wie angeben muss?
Meine kleine (2tes Kind) wird im Dezember 10 Jahre alt.
Erhalte ich dann automatisch einen aktuellen Bescheid irgendwann nach dem Dezember?
Oder muss das (rechtzeitig) von mir beantragt werden?
Kann ich den Antrag V800 einfach so ausfüllen und per e-mail wegschicken,
oder mus ich da einen Vorort Termin machen?
Letzte Frage bezüglich Fragebogens (komme da trotz Merkblatt nicht weiter).
Punkt 10.2 Kindererziehung gemeinsam oder....
Auswahl:
1) Die Erziehung erfolgte ohne Unterbrechung gemeinsam mit dem anderen Elternteil.
2) Die Erziehung erfolgte ohne Unterbrechung allein. Bitte weiter bei Ziffer 12.
3) Die Erziehung erfolgte mit Unterbrechung..für jedes Kind ist ein Vordruck V805 nötig..
4) Lasse ich aus weil der gar nicht passt.
Ich bin vor und nach der Geburt der Kinder(bis heute) mit dem selben Mann verheiratet.
Heisst das, dass Punkt 1) Anwendung findet? Finde den Fragebogen sehr verwirrend.
Danke und lg
Carlotte