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Experten-Antwort

Erziehungszeiten extra beantragen?

von Carlotte16.09.2014 | 07:59
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5 Antworten

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Hallo liebes Forum, Habe da mal eine Frage ob (überhaupt) und wann ich die Berücksichtigungszeit für mein erstes und zweites Kind wie angeben muss? Meine kleine (2tes Kind) wird im Dezember 10 Jahre alt. Erhalte ich dann automatisch einen aktuellen Bescheid irgendwann nach dem Dezember? Oder muss das (rechtzeitig) von mir beantragt werden? Kann ich den Antrag V800 einfach so ausfüllen und per e-mail wegschicken, oder mus ich da einen Vorort Termin machen? Letzte Frage bezüglich Fragebogens (komme da trotz Merkblatt nicht weiter). Punkt 10.2 Kindererziehung gemeinsam oder.... Auswahl: 1) Die Erziehung erfolgte ohne Unterbrechung gemeinsam mit dem anderen Elternteil. 2) Die Erziehung erfolgte ohne Unterbrechung allein. Bitte weiter bei Ziffer 12. 3) Die Erziehung erfolgte mit Unterbrechung..für jedes Kind ist ein Vordruck V805 nötig.. 4) Lasse ich aus weil der gar nicht passt. Ich bin vor und nach der Geburt der Kinder(bis heute) mit dem selben Mann verheiratet. Heisst das, dass Punkt 1) Anwendung findet? Finde den Fragebogen sehr verwirrend. Danke und lg Carlotte

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Charlotte,

der Vordruck V800 ist auszufüllen, da sonst nicht geprüft werden kann, ob die Kinderberücksichtigungszeiten bei Ihnen anzuerkennen sind. Dies macht aber erst dann Sinn, wenn das Kind das 10. Lebensjahr vollendet hat.

Wenn Sie den VD V800 selbst ausfüllen und zusenden , ist das völlig i.O., eine Übersendung per Mail ist leider nicht möglich. Bei Fragen kann selbstverständich auch eine Beratungsstelle aufgesucht werden.

Unter Punkt 10.2 sollten Sie Punkt 1 - gemeinsame Erziehung - wählen. Ich gehe davon aus, dass Sie die Kinder ja auch gemeinsam erzogen haben.

Bitte vergessen Sie dann in der folgenden Frage die Daten Ihres Mannes und seine Unterschrift nicht!

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Charlotte,

10. Geburtstag, genau richtig. Wenn Sie nächstes Jahr die Anträge stellen, sollte Alles vollständig eingetragen werden.

Wenn sie jetzt den Antrag stellen, kann die zeit nur bis Antragsdatum berücksichtigt werden und für die restlichen Monate ist ein erneuter Antrag notwendig.

Also, wenn es nicht eilig ist: Warten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

=//=am 16.09.2014 | 12:19
Das Kind wird im Dezember 2014 10 Jahre alt. Rein theoretisch können Sie einen Tag nach Vollendung des 10. Lebensjahres den Antrag losschicken. ;-) Es reicht aber auch noch im Januar.
Carlotteam 16.09.2014 | 12:30
@all, danke Fragen beantwortet. lg Carlotte
Carlotteam 16.09.2014 | 12:09
@Eperte, danke für die Antwort. ...das Kind das 10. Lebensjahr vollendet hat. heisst dann am 10 Geb. richtig? Kg Carlotte
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