Hallo,
nach Aussteuerung des Krankengeldanspruchs haben Sie sich im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung SGB III arbeitslos gemeldet. In diesem Rahmen wurden Sie von der Agentur für Arbeit aufgefordert einen Antrag auf berufliche Reha zu stellen.
In der Regel werden diese Maßnahmen nicht stationär durchgeführt!
Sollte es Hinderungsgründe geben, die es Ihnen nicht erlauben eine berufliche Reha durchzuführen, können Sie diese der Agentur für Arbeit nennen.
Sollten Sie mit den Regelungen nicht einverstanden sein, haben Sie Möglichkeit Rechtsmittel bei der Stelle einzulegen, welche Sie aufgefordert hat, den Antrag zu stellen.