Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erzwungener Antrag auf berufliche Reha

von Donnie07.08.2018 | 15:03
409 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bin verzweifelt. Am 26.08. werde ich von der Krankenkasse ausgesteuert. Ich habe einige körperliche Erkrankungen, bis der psychische Totalzusammenbruch kam und ich nun in einer mittelgradige depressiven Episode festhänge. Ich war schon auf dem Weg der Besserung und hatte gehofft im Herbst wiedereingliedern zu können, dann kam eine dreistufen Thrombose hinzu, wegen der ich nun bis Dezember Blurverdünner nehmen muss. Dann muss ich fringend am Knie operiert werden, da ich in meinrm Beruf viel stehen und gehen muss, bevor ich wiedereingliedern kann, aber erst nach Absetzen der Blutverdünner. Wie auch immer. Heute habe ich die Nachricht von der Agentur für Arbeit bekommen, dass ich ALG1 bekomme, aber nur, wenn ich innerhalb der nächsten 4 Wochen einen Antrag auf berufliche Reha stelle. Ich KANN aber in keine Reha, weil ich 4 Katzen haben, die niemand versorgen kann,wenn ich wochenlang weg bin. Und ich werde sie auf keinen Fall weggeben. Sie sind alles, was ich habe und der einzige Grund, warum ich überhaupt noch lebe. Was kann ich jetzt tun? Ich bin wirklich verzweifelt. Danke für jede Antwort. LG Donnie

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

nach Aussteuerung des Krankengeldanspruchs haben Sie sich im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung SGB III arbeitslos gemeldet. In diesem Rahmen wurden Sie von der Agentur für Arbeit aufgefordert einen Antrag auf berufliche Reha zu stellen.

In der Regel werden diese Maßnahmen nicht stationär durchgeführt!

Sollte es Hinderungsgründe geben, die es Ihnen nicht erlauben eine berufliche Reha durchzuführen, können Sie diese der Agentur für Arbeit nennen.

Sollten Sie mit den Regelungen nicht einverstanden sein, haben Sie Möglichkeit Rechtsmittel bei der Stelle einzulegen, welche Sie aufgefordert hat, den Antrag zu stellen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Donnieam 07.08.2018 | 15:25
Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass ich eine Festanstellung habe und unkündbar bin. Außerdem habe ich in dem Betrieb alle Möglichkeiten Umstände gerecht und langsam wiederhineinzufinden, wenn es mir etwas besser geht. Ich brauche also überhaupt keine berufliche Reha. Ich habe keine Probleme zu arbeiten und mit meinem Beruf, ich muss nur körperlich und seelisch etwas auf die Höhe kommen. Dem Schreiben war auch beigefügt, dass ich Widerspruch dagegen einlegen kann und mir welcher Begründung?
Julianeam 07.08.2018 | 15:33
Sie werden sich wohl zwischen Ihren Katzen und dem Arbeitslosengeld entscheiden müssen. Katzen sind Ihr privates Hobby und nicht vergleichbar mit leiblichen Kindern. Und daher gelten Ihre Katzen auch nicht als Hinderungsgrund.
Janeam 07.08.2018 | 15:30
Um diesen Antrag werden sie nicht drum rum kommen. Ich vermute mal, das sie in der Nahtlosigkeitsregelung drin sind. Wenn sie diesen Antrag nicht stellen, wird ihnen das ALG 1 gestrichten. Die Katzen stellen keinen Grund dar keine REHA zu beantrage. Ich an ihrer Stelle würde erst einmal diesen Antrag stellen und dann abwarten was die DRV damit macht. Zudem gibt es ja auch die Möglichkeit einer ambulanten Reha! Normalerweise hat man im Bezug auf die REHA Klinik ein Mitspracherecht, das würde ich da nutzen.
???am 07.08.2018 | 16:04
Irgendwie verstehe ich nicht das Problem. Es geht hier um Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Haben Sie sich schon mal informiert, was das eigentlich ist? LTA heißt doch nicht, dass Sie monatelang 500 km von zu Hause weg sind! Da gibt es zum einen wohnortnahe Maßnahmen, das ist nicht anders als wenn Sie von zu Hause aus zur Arbeit fahren und nach 8 Stunden wieder heimkommen. Das ging doch bisher auch, oder? Und da Sie ja einen Arbeitgeber haben, macht bei Ihnen am ehesten Hilfe bei einer evtl. Umsetzung oder zur behinderungsgerechten Ausgestaltung des Arbeitsplatzes Sinn. Und Sie wollen doch wieder an den Arbeitsplatz! Von daher: Wo ist das Problem??? Und übrigens: Wir leben in Zeiten, in denen es auch ambulante medizinische Maßnahmen gibt. Auch die braucht Sie im Ernstfall nicht zu schrecken.
Donnieam 07.08.2018 | 16:09
Danke an die beiden Damen für die Antwort! Danke für den Hinweis mit der ambulanten Reha. Vielleicht kann ich das in dem Antrag unterbringen. Das beruhigt mich schon etwas. Marco, etwas weniger aggressiv wäre schön. Und noch schöner wäre es, wenn Sie Ihre Unwilligkeit oder die anderer Leute nicht auf mich übertragen würden. Nicht jeder ist ein Sozialschmarotzer, der AU ist. Die Blutverdünner und Op habe ich angeführt um deutlich zu machen, dass ich im Dezember eines der körperlichen Defizite korrigieren möchte, um möglichst schnell wieder arbeiten zu können, FALLS es mir bis dahin mit all den anderen Erkrankungen soweit sein sollte, anstatt in einer beruflichen Reha zu sitzen, die ich weder brauche, noch die meiner Psyche dienlich wäre, in Anbetracht der Tatsache, dass ich meine Katzen dafür erzwungener Maßen im Stich lassen muss. Außerdem können Sie nicht beurteilen, was ich tagtäglich tue, um gesund zu werden und nicht ALGI will, ohne was dazu zu tun. Ich habe 25 Jahre Vollzeit im Schichtdienst gearbeitet, in einem Beruf der körperlich und seelisch extrem fordernd ist, ohne auch nur ein einziges Jahr davon mehr als 5 Tage auszufallen. Ich bin 60% schwerbehindert und kämpfe mich seit 1,5 Jahren ins Leben zurück. Ich WILL baldmöglichst wiedereingliedern und nicht in eine Reha, die meinen Genesungsprozess zu 100% verschlechtern würde, weil meine Tiere für mich nun mal MEINE kinder sind, egal wie sie persönlich das sehen. Deshalb habe ich hier eine Frage gestellt. SIE waren keine Hilfe.
Marcoam 07.08.2018 | 15:45
Und was wollen Sie jetzt? Eine Möglichkeit ohne eigene Verpflichtungen ALG1 bekommen? Ich versteh auch nicht was Blutverdünner und eine Knie OP in einem halben Jahr irgendwas mit Erwerbsminderung oder ALG1 zu tun haben. Entweder Sie sind EM und müssen den Antrag stellen um es zu bessern oder es zumindest zu versuchen oder Sie sind es nicht dann müssen arbeiten gehen. Ein ich bin alles möchte aber ALG1 gibt es nicht. Katzen kann man über diesen Zeitraum weggeben es gibt sogar Einrichtungen dafür. Ist nicht toll aber Sie und die Katzen werden es überleben.
Donnieam 07.08.2018 | 16:14
Hallo ???, danke für die Antwort. Ich wusste tatsächlich nicht, dass es so etwas wie einne ambulate betuflichd Reha gibt (Reha ansich natürlich schon). Und das beruhigt mich ein wenig. Mein Ziel ist es defintiv so bald wie möglich wiedereinzugliedern.
KSCam 07.08.2018 | 23:10
Alternativvorschlag: sie melden Sich nicht arbeitslos, haben dann keine Verpflichtung gegenüber dem Arbeitsamt und warten auf eigene Kosten ruhig die Zeit ab, bis es Ihnen wieder genehm erscheint zur Arbeit zu gehen. Dann haben Sie keinen Stress und können sich 24 Stunden am Tag pflegen und die süßen Kätzchen versorgen. Alles kein Problem. Aber die Finanzierung durch die Solidargemeinschaft hat auch Grenzen, sie haben ja immerhin schon 78 Wochen KG kassiert.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026