Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Senta, Sie bekommen keine EU-Rente, sondern eine Erwerbsminderungsrente (spielt für die Einstufung der Leistungsfähigkeit eine Rolle bezüglich erlernter bzw. ausgeübter Tätigkeit und dem allgemeinem Arbeitsmarkt). Da Ihnen eine volle Erwerbsminderungsrente in Abhängigkeit vom Arbeitsmarkt bewilligt wurde, muss diese immer ein Leistungsvermögen von über 3 und unter 6 Stunden beinhalten und ist auch generell zu befristen (§102(2) SGB VI). Die erlernte bzw. ausgeübte Tätigkeit spielt keine Rolle für die Einstufung ihrer Einschränkungen. Wie bereits von „Jule“ bemerkt, sollten Sie die Hinzuverdienstgrenzen beachten (seit 01.01.2013 auf monatlich 450 € erhöht) und aufgrund der Tatsache, dass diese Rente in Abhängigkeit vom Arbeitsmarkt gewährt wird, auch die Voraussetzungen für die Arbeitslosigkeit erfüllen. Nach der Definition des §119(3) SGB III gilt eine Beschäftigung von unter 15 Stunden wöchentlich als Beschäftigungslosigkeit. Da Ihnen zwar ärztlich ein Leistungsvermögen von 3 bis unter sechs Stunden attestiert wurde, Sie jedoch die volle Erwerbsminderungsrente beziehen, müssen Sie auch die Voraussetzung für diese erfüllen (Leistungsvermögen liegt hier bei unter 3 Stunden täglich). Bei Unsicherheiten rate ich Ihnen zu einem vertrauensvollen persönlichen Gespräch bei der nächstgelegenen Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
Die medizinische Einstufung Ihrer verminderten Leistungsfähigkeit erfolgte in Abhängigkeit vom allgemeinen Arbeitsmarkt. Somit spielt die ausgeübte Tätigkeit (Haushalt oder am Empfang) keine Rolle.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.