Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EU Rente

von Senta 30.01.2013 | 12:49
2692 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
seit ca. 3 Jahren bekomme ich eine kleine Zeitrente. Sie wurde gewährt, weil der Arbeitsmarkt mir teilweise verschlossen ist, und meine Leistungsvermögen damals ( und auch beim Zweitantrag) bei unter 3 Stunden tgl. festgestellt wurde. So hat mein Anwalt dies mir vermittelt. Habe nebenbei immer ca. 8 bis 10 Stunden /Wo. ( max.3 Std./Tag) gearbeitet, weil ohne Minijob es für mich kein Überleben gäbe. Im Okt. die Stelle gewechselt, war ein Glücksfall, machte Meldung bei RV, sie bestätigten alles Ok, ABER sie betonten in diesem Schreiben ich sei ja 3-6 Std. pro Tag eingestuft, und müsse jederzeit mit Überprüfung rechnen. Wollte dies mit Telefonat klären, Missverständnis etc. Nein, nach Überprüfung meiner Akte aus dem Archiv, wurde dies von der RV untermauert. Leistungsvermögen 3-6 Std., schon seit Beginn der Rente. Ich war perplex, nahm Rücksprache mit Anwalt, der bestätigte mir das und untermauerte, dass sei von Beginn der Rente so gewesen. Ich verstehe die welt nicht mehr, zweifle an meinem Verstand und meine Nerven liegen blank. Meine Chance auf Dauerrente ist damit nichtig wurde mir gesagt. Bin geschockt und frage mich, warum dieses jetzt so behauptet wird. Meine volle Rente bekomme ich trotzdem, und doch frage ich mich, was das für ein Vorzeichen ist. Werde ich jetzt ständig überprüft, mein Anwalt sagte mir, ich solle es so hinnehmen, es wäre schon immer so gewesen. Ich kann nichts unternehmen und habe grosse Angst einer Willkür ausgesetzt zu sein.Und nun ständig in der Gefahr, überprüft und neu eingestuft zu werden. Ichverstehe das alles nicht, kann es sein, dass jemand mich( vollig zu unrecht) angeschwärzt hat, denn eine Ex-Kollegin gab mir vor einigen Wochen sehr aggressiv die Schuld, dass sie ihre Stelle wegen mir verloren hat ( sie hat ein Alk problem) Bin froh über jedwede Stellungnahme, sehr belastend ist, ob ich nun meinem Anwalt noch vertrauen kann. Ich bin ratlos und zweifle an meinem Verstand

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 30.01.2013 | 14:52

Hallo Senta, Sie bekommen keine EU-Rente, sondern eine Erwerbsminderungsrente (spielt für die Einstufung der Leistungsfähigkeit eine Rolle bezüglich erlernter bzw. ausgeübter Tätigkeit und dem allgemeinem Arbeitsmarkt). Da Ihnen eine volle Erwerbsminderungsrente in Abhängigkeit vom Arbeitsmarkt bewilligt wurde, muss diese immer ein Leistungsvermögen von über 3 und unter 6 Stunden beinhalten und ist auch generell zu befristen (§102(2) SGB VI). Die erlernte bzw. ausgeübte Tätigkeit spielt keine Rolle für die Einstufung ihrer Einschränkungen. Wie bereits von „Jule“ bemerkt, sollten Sie die Hinzuverdienstgrenzen beachten (seit 01.01.2013 auf monatlich 450 € erhöht) und aufgrund der Tatsache, dass diese Rente in Abhängigkeit vom Arbeitsmarkt gewährt wird, auch die Voraussetzungen für die Arbeitslosigkeit erfüllen. Nach der Definition des §119(3) SGB III gilt eine Beschäftigung von unter 15 Stunden wöchentlich als Beschäftigungslosigkeit. Da Ihnen zwar ärztlich ein Leistungsvermögen von 3 bis unter sechs Stunden attestiert wurde, Sie jedoch die volle Erwerbsminderungsrente beziehen, müssen Sie auch die Voraussetzung für diese erfüllen (Leistungsvermögen liegt hier bei unter 3 Stunden täglich). Bei Unsicherheiten rate ich Ihnen zu einem vertrauensvollen persönlichen Gespräch bei der nächstgelegenen Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

Experten-Antwortam 06.02.2013 | 08:41

Die medizinische Einstufung Ihrer verminderten Leistungsfähigkeit erfolgte in Abhängigkeit vom allgemeinen Arbeitsmarkt. Somit spielt die ausgeübte Tätigkeit (Haushalt oder am Empfang) keine Rolle.

6 Antworten

Juleam 30.01.2013 | 13:07
hallo Senta, Sie bekommen wahrscheinlich eine volle Erwerbsminderungsrente wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt. Diese Rente erhalten Sie, weil Sie in ihrer letzten Tätigkeit vor Rentenbeginn nur noch unter 3 stunden einsatzfähig sind, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aber noch für 3 - 6 Stunden. Da aber davon ausgegangen wird, dass der Teilzeitarbeitsmarkt zur Zeit verschlossen ist gibt es die sogenannte "Arbeitsmarktrente" für Sie. Diese Rente wird grundsätzlich nur als befristete rente geleistet. Es kann ja sein, dass es mal genügend Teilzeitarbeit gibt. Sie sollten bei ihrem Hinzuverdienst in jedem Fall aufpassen, dass sie nicht über 15 Wochenstunden kommen und die tätigkeit auch nur geringfügig, also bis 450 Euro ausgeübt wird. Sollte dies der Fall sein und sich ihr Gesundheitszustand nicht verbessern ist die Chance gut, dass die Rente weitergezahlt wird. Auf Hinweise von außen, dass sie beschäftigt sind, reagiert der RV-Träger in der Regel nicht. Außerdem wird ja durch Minijobzentrale und Arbeitgeber ohnehin ihr Beschäftigungsverhältnis gemeldet.
Senta am 30.01.2013 | 13:41
Hallo Jule, vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort. Nun verstehe ich das, ich zweifelte wirklich an meinem Verstand, habe das nicht kapiert. Mein Antwalt( der immer sehr gestresst ist..) konnte mich das auch nicht schlüssig vermitteln. Betonen möchte ich: seit ich diese Rente habe, (ca. 3,5 Jahre) habe ich beide Stellen sofort der RV gemeldet, mache alles korrekt, habe nix zu verbergen. verdiene max.400 Euro, max. 13 Std. pro Woche. So kann ich einigermassen überleben. Ihre Antwort hat mich ziemlich beruhigt, da ich es jetzt besser verstehen kann. Man wird vorlauter Angst ganz verrückt weil man es nicht mehr einschätzen kann. Für weitere Stellungnahmen- auch gerne Expertenmeinung- bin ich offen. Freundliche Grüße Senta
Senta am 30.01.2013 | 13:41
Hallo Jule, vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort. Nun verstehe ich das, ich zweifelte wirklich an meinem Verstand, habe das nicht kapiert. Mein Antwalt( der immer sehr gestresst ist..) konnte mich das auch nicht schlüssig vermitteln. Betonen möchte ich: seit ich diese Rente habe, (ca. 3,5 Jahre) habe ich beide Stellen sofort der RV gemeldet, mache alles korrekt, habe nix zu verbergen. verdiene max.400 Euro, max. 13 Std. pro Woche. So kann ich einigermassen überleben. Ihre Antwort hat mich ziemlich beruhigt, da ich es jetzt besser verstehen kann. Man wird vorlauter Angst ganz verrückt weil man es nicht mehr einschätzen kann. Für weitere Stellungnahmen- auch gerne Expertenmeinung- bin ich offen. Freundliche Grüße Senta
Marioam 30.01.2013 | 14:10
Sie haben doch damals einen ausführlichen Rentenbescheid bekommen. Wenn Sie den gaaaanz in Ruhe und mal RICHTIG gelesen hätten gäbe es diese probelem jetzt gar nicht. Also ihr Anwalt ist natürlich auch ein Klops ihjen dies nicht korrekt zu sagen und alles zu erklären, aber dafür bekommt er auch kein Geld etxra... Letztlich ist aber jeder selbst für sich verantwortlich und es lag in IHRER Pflicht den Bescheid ordentlich zu lesen und bei Unklarheiten dann auch bei der RV nachzufragen.
Marioam 30.01.2013 | 14:15
Und j e d e EM-Rente ( ob befristet, unbefristet , volle, teilweise, Arbeitsmarktrente die eben auf dem Arbeitsmarkt beruht tec. ) kann jederzeit überprüft werden. Von daher ist gar nichts 100% sicher.
Christine Ingenbrandam 03.02.2013 | 13:47
Wenn man 15 Stunden in der Woche arbeiten darf, um unter den 3Std. bzw. bis zu 3Std. in der Woche zu bleiben, wird da nicht auch drauf geschaut was man da arbeitet? Ich denke es macht doch einen unterschied ob man 3Std. in einem Haushalt arbeitet oder Beispielsweise am Empfang sitzt und nur Telefonate entgegen nimmt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026