Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

EU Rente

von Thomas25.10.2009 | 21:41
1119 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Tag, ich wende mich mit folgedem Sachverhalt an das Forum: Ich (Jhrg.52) habe im Jahr 2002 einen Antrag auf EU-Rente gestellt. Dieser Antrag wurde aufgurnd fehlender Versicherungszeiten (drei Jahre Pflichtbeiträge) abgelehnt. Gleichzeitig wurde eine volle Erwerbsminderung befristet bis zum 2004 bestätigt. Seit März 2006 pflege ich meine Frau und habe somit aufgrund der zahlung der Pflegekasse an meine Rentenversicherung die Vorraussetzung der drei Jahre Pflichtbeiträge erfüllt. Ferner habe ich im Zeitraum vom Jan.2004 bis April 2005 eine Tätigkeit in Form eines Minijobs aufgenommen. Aufgrund meiner gsundheitlichen Situation mußte ich die Tätigkeit wieder aufgeben. Ich möchte anmerken, daß sich meine gesundheitliche Konstitution seit 2006 weiterhin verschlechtert hat. Macht ein erneuter Antrag Antrag Sinn? Vielen Dank PS: Was mir bis heute unverständlich ist, daß man mir im Jahr 2002 nach telefonischer Kontakaufnahme mit der BfA in Berlin geraten hatte, einen Antrag zu stellen?? Diese Stelle hätte doch auf Anhieb erkennen müßen, das der damalige Antrag überhaupt gar keinen Erfolg gehabt hätte!!!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Maßgebender Zeitpunkt für die Prüfung der versicherungsrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen ist immer das Datum des Eintritts der medizinischen Leistungsfalles.

Ich verweise daher auf die beiden Vorbeiträge. Jedoch kann auch ich hier in diesem Forum sämtliche Fakten, die bei der Bearbeitung eines Erwerbsminderungsrentenantrages zu beachten sind, würdigen bzw. berücksichtigen, da diese auch zum Teil von den Ärzten abhängig sind. Auch vor diesem Hintergrund hat man Ihnen sicherlich auch im Jahr 2002 dazu geraten, einen Rentenantrag zu stellen, da es eben bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen nicht immer um das Tagesdatum geht. So ist es eben grds. immer besser, zur Rentenantragstellung zu raten, da zudem auch die Möglichkeit besteht, dass im Rahmen der Antragsbearbeitung ein weit zurückliegender med. Leistungsfall festgelegt wird, bei dem die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026