Maßgebender Zeitpunkt für die Prüfung der versicherungsrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen ist immer das Datum des Eintritts der medizinischen Leistungsfalles.
Ich verweise daher auf die beiden Vorbeiträge. Jedoch kann auch ich hier in diesem Forum sämtliche Fakten, die bei der Bearbeitung eines Erwerbsminderungsrentenantrages zu beachten sind, würdigen bzw. berücksichtigen, da diese auch zum Teil von den Ärzten abhängig sind. Auch vor diesem Hintergrund hat man Ihnen sicherlich auch im Jahr 2002 dazu geraten, einen Rentenantrag zu stellen, da es eben bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen nicht immer um das Tagesdatum geht. So ist es eben grds. immer besser, zur Rentenantragstellung zu raten, da zudem auch die Möglichkeit besteht, dass im Rahmen der Antragsbearbeitung ein weit zurückliegender med. Leistungsfall festgelegt wird, bei dem die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.