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Experten-Antwort

Eu Rente beantragt, alg beantragt

von Claudia Oehler28.07.2016 | 21:16
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11 Antworten

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Guten Abend, Ich habe folgende Frage: Mein Mann wird nach 78 Wochen Krankheit ausgesteuert. AUS Reha arbeitsunfaehig entlassen. EU Rente beantragt. Nahttlosigkeits Arbeitslosengeld beantragt. Ungekuendigtes Arbeitsverhaeltnis. Wie geht es weiter , die SB bei Arbeitsamt sagte, nach dem Eroeffnen des Gutachtens vom amtsaerztlichen Dienst, er muesse sich zur Vermittlung bereit erklaeren, sonst gaebe es kein Geld. Meon Mann ist vor 1961 geboren, trotzdem kommt der Berufsschutz nicht zum Tragen. Darf mein Mann ueberhaupt vermittelt werden ? Ich bedanke mich recht herzlich fuer eine Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihr Ehemann dürfte einen Anspruch auf "Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit" (auch Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld) haben. Ein solcher Anspruch besteht, wenn ein Versicherter keinen Anspruch auf Krankengeld mehr hat, aber weiterhin arbeitsunfähig ist. Diese Zahlung ist eine Sonderform des Arbeitslosengelds und überbrückt (längstens bis der Arbeitslosengeldanspruch endet) die Zeit bis eine andere Leistung, z.B. Weiterbildung oder Rente, gezahlt wird. Dem Anspruch steht nicht entgegen, dass eine Vermittlung infolge der Arbeitsunfähigkeit nicht bzw. nur eingeschränkt stattfinden kann. Nähere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Arbeitsagentur.

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10 Antworten

KSCam 28.07.2016 | 22:02
Sehen Sie es doch sportlich - es ist doch egal ob Ihr Mann vermittelt werden "darf". Wenn das Arbeitsamt ihn auffordert sich zu bewerben, kann er das doch tun, spätestens im Vorstellungsgespräch hat sich die Sache doch erledigt: kein Arbeitgeber wird ihn einstellen, wenn Ihr Mann erwähnt dass noch ein Rentenantrag läuft.........und weil das das Arbeitsamt auch weiß, wird die Sache garantiert nicht so heiß gegessen wie Sie derzeit glauben. Und wenn die Rente abgelehnt wird, weil er nicht erwerbsgemindert ist, spätestens dann stellt sich obige Frage eh nicht mehr. Sie können natürlich auch beim Arbeitsamt "runzicken" und auf "Paragrphen rumreiten" - spannend wer dann am längeren Hebel sitzt (aber das ist eh kein Problem der DRV).
Herz1952am 28.07.2016 | 22:08
Hallo Claudia Oehler, was das Arbeitsamt gesagt hat stimmt. Er muss sich mit seinem (fiktiven) Restleistungsvermögen der Vermittlung zur Verfügung stellen. Lassen Sie vom Arzt weiter AU-Bescheinigungen ausstellen, aber den Arbeitgeberteil bewahren Sie zu Hause auf und geben ihn nicht ans Arbeitsamt, sonst wäre er nicht vermittelbar und bekäme kein ALG 1. Er wird dann auch nicht "echt" vermittelt. Das ist durch die Nahtlosigkeit Verordnung so geregelt. Die "Form" muss stimmen. Also, keine Bange.
wurzelchenam 28.07.2016 | 23:27
In diesem Zusammenhang kann ich sie beruhigen. Auch Ich mußte mich mit meinem Restleistungsvermögen der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen. Tatsächlich sagte die Arbeitsvermittlerin mir aber auch, das ich mit einem aufgehobenen Leistungsvermögen für meinen Beruf und ohne entsprechende Ausbildung oder Umschulung für einen anderen Beruf nicht vermittelbar sei. Insoweit bekam ich in nun mehr 11 Monaten keine einzige Stellenausschreibung zugeschickt, und es wurde auch sonst nicht von mir verlangt mich zu bewerben, ich habe zwar dennoch Eigenbemühungen unternommen, die aber aufgrund mangelder Ausbildung alle scheiterten... Auch ich bin nach wie vor in ungekündigtem Arbeitsverhältnis.
Claudia Oehleram 28.07.2016 | 22:16
Hallo Herz 1952 Lieben Dank fuer diese objektive Antwort, Jetzt haben wir es verstanden, danke
Claudia Oehleram 29.07.2016 | 06:15
Hallo, Wurzelchen, vielen Dank fuer die Unterstuetzung
Claudia Oehleram 29.07.2016 | 07:55
Erst einmal lieben Dank fuer die Antwort. Die Sachbearbeiterin sagte uns, wenn weiter krankgemeldet, gibt es keine Leistung, basta
Claudia Oehleram 29.07.2016 | 07:55
Erst einmal lieben Dank fuer die Antwort. Die Sachbearbeiterin sagte uns, wenn weiter krankgemeldet, gibt es keine Leistung, basta
Nahlaam 29.07.2016 | 09:40
Das ist richtig. Aus diesem Grund muss er sich ja mit seinem Restleistungsvermögen zur Verfügung stellen. Auf Nachfragen des Arbeitsamtes immer angeben, "ich stelle mich mit meinem Restleistungsvermögen zur Verfügung" - dieses Restleistungsvermögen stellt der MDK (nicht der Sachbearbeiter!) fest, ebenso mögliche Einschränkungen ("darf nicht lange stehen, nicht schwer heben etc.). Alles fiktiv, damit die Leistung fließt. Ansonsten läuft ja bereits das EM-Rentenverfahren. Er kann aber auch nach der Aussteuerung - theoretisch - weiter krankgemeldet sein, sollte der Arzt nach Aussteuerung noch Krankmeldungen ausstellen, dann diese zu Haus aufheben (nur den Teil für die KK an diese weiterleiten) und in keinem Fall an das Arbeitsamt weitergeben (sonst gibt es kein Geld) und auch die weitere Krankschreibung dem Arbeitsamt gegenüber nicht erwähnen. Man ist ja nicht automatisch gesund, nur weil man von der KK ausgesteuert wurde. Das klingt zwar paradox, aber so ist nun mal die Vorgehensweise, wenn man Alg erhalten will. Ansonsten weiterhin in ärztlicher Behandlung bleiben und den Ausgang des Rentenverfahrens abwarten.
Claudia Oehleram 29.07.2016 | 11:55
Ganz lieben Dank fuer die Hilfe, jetzt sind alle Unklarheiten ausgeraeumt. Jetzt ist auch der Ballast geloest , wir wissen nun, wie der Hase laeuft, klar und deutlich. Nochmals danke !
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