Ihr Ehemann dürfte einen Anspruch auf "Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit" (auch Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld) haben. Ein solcher Anspruch besteht, wenn ein Versicherter keinen Anspruch auf Krankengeld mehr hat, aber weiterhin arbeitsunfähig ist. Diese Zahlung ist eine Sonderform des Arbeitslosengelds und überbrückt (längstens bis der Arbeitslosengeldanspruch endet) die Zeit bis eine andere Leistung, z.B. Weiterbildung oder Rente, gezahlt wird. Dem Anspruch steht nicht entgegen, dass eine Vermittlung infolge der Arbeitsunfähigkeit nicht bzw. nur eingeschränkt stattfinden kann. Nähere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Arbeitsagentur.