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Experten-Antwort

EU-Rente Klage beim Sozialgericht....

von Hans S.30.05.2017 | 15:46
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Mein EU-Rentenverfahren ist nun als Klage beim Sozialgericht anhängig. In den letzten Monaten habe ich drei Gutachteraufsuchen müssen und lt. Sozialgericht waren dies wohl die letzten Gutachten vor einer Entscheidung. Meine Frage: Ich habe bereits im Oktober 2016 einen 4-wöchigen Aufenthalt in Asien gebucht und weiß nun nicht, ob mir Nachtteile entstehen, wenn ich diese Reise (23.6.-24.7.2017) antrete, ohne einen Bescheid der RV zu haben. Muss ich mit einem persönlichen Erscheinen vor irgendwelchen Ämtern etc. rechnen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie es konkret bei Ihnen weiter geht, hängt von den Ergebnissen der Begutachtungen ab und was dann das Sozialgericht ggfs. veranlasst. Informieren Sie auf jeden Fall Ihren Sozialverband VdK, der Sie betreut, über Ihren Auslandsaufenthalt.

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2 Antworten

tzzzzzam 30.05.2017 | 15:48
bei Ämtern sicherlich nicht, aber das Gericht kann auf persönliches Erscheinen bestehen...insofern kann es sein dass sich durch Ihre Reise das Urteil verschiebt. Sollte dies bis dahin durch sein, benötigt es auch noch gewisse Zeit, bis die Akten wieder beim RV-Träger sind. Wenn noch Ermittlungen anzustrengen sind, kann es passieren, dass die Post bei Ihnen aufläuft....
Hans S.am 30.05.2017 | 15:56
Danke für die schnelle Rückantwort. Den Sozialverband VdK, der das Verfahren betreut, wollte ich ohnehin darüber informieren. Für die Postsendungen habe ich eine Vollmacht erstellt. Somit sollte also alles geregelt sein und vielleicht gibt es ja die Entscheidung schon bald.
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