Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenIm Gegensatz zur Rente wegen Erwerbsunfähigkeit gibt es bei der Erwerbsminderungsrente Abschläge. Sie sollten mit Ihrem zuständigen Versicherungsträger den sogenannten " Formfehler " klären lassen und anhand der neuen Daten dann die Folgen besprechen.
Die Abschläge bei einer Erwerbsminderungsrente sind gesetzlich vorgesehen und somit nicht gesetzeswidrig.
Bei dem Urteil des Bundessozialgerichtes aus dem letzten Jahr, bezüglich der Abschläge bei einer Erwerbsminderungsrente, handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung.
Ob und in welchem Umfang dieses Urteil Auswirkungen auf die Allgemeinheit hat, wird aktuell in weiteren Musterprozessen geprüft.
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