Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

EU -Rente oder volle Erwerbsunfähigkeit !!!

von marc195228.03.2007 | 17:56
2531 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
ich erhalte seit 2000 EU-Rente . Durch einen Formfehler will man mir die Rente auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung nach 2001 umstellen !!!! Was hat das für mich f+ür Folgen ?? danke für einew schnelle Antwort . Marc

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 29.03.2007 | 11:08

Im Gegensatz zur Rente wegen Erwerbsunfähigkeit gibt es bei der Erwerbsminderungsrente Abschläge. Sie sollten mit Ihrem zuständigen Versicherungsträger den sogenannten " Formfehler " klären lassen und anhand der neuen Daten dann die Folgen besprechen.

Moderatoren-Antwortam 02.04.2007 | 15:33

Die Abschläge bei einer Erwerbsminderungsrente sind gesetzlich vorgesehen und somit nicht gesetzeswidrig.

Bei dem Urteil des Bundessozialgerichtes aus dem letzten Jahr, bezüglich der Abschläge bei einer Erwerbsminderungsrente, handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung.

Ob und in welchem Umfang dieses Urteil Auswirkungen auf die Allgemeinheit hat, wird aktuell in weiteren Musterprozessen geprüft.

5 Antworten

Unbekanntam 28.03.2007 | 18:50
Hallo, es ist fast unmöglich, Ihnen eine vernünftige Antwort zu geben. Was für ein Formfehler soll das gewesen sein? Am Besten gehen Sie bitte zur nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle und besprechen Sie das vor Ort.
nepemukam 29.03.2007 | 13:33
ich habe einen Vertrag auf selbstständiger Basis unterschrieben aber die Zuverdienstgrenze eingehalten . Jetzt will die DRV meine EU-Rente vor 2000 auf Erwerbminderungsrente nach 2001 umwandeln !!!!
Marc1952am 29.03.2007 | 13:26
EU-Rente ist geich zu stellen mit Altersrente . Volle Erwerbsminderungsrente bei einer Tätigkeit unter 2-3 Std-. tgl. ist dann mit Abschlägen zu rechnen ?????? Marc1952
sabam 30.03.2007 | 09:21
Da bleibt dem Rentenversicherungsträger auch gar keine andere Wahl, da in § 44 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB VI in der Fassung bis 31.12.2000 festgelegt ist, dass ein Versicherter, der eine selbstständige Tätigkeit ausübt nicht erwerbsunfähig ist.
sokiam 01.04.2007 | 09:17
weitere Frage zu diesem Thema. Was hat es mit den Abschlägen auf sich,die zwar gesetzwidrig sind,aber getätigt werden.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026