Hallo Ginger42,
wie W*lfgang und Fastrentner bereits ausgeführt haben, werden die "weiteren" Pflichtbeiträge bei der Umwandlung der vollen Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente berücksichtigt (unterstellt, die volle Erwerbsminderungsrente wird bis zum Beginn einer Altersrente bezogen).
Weitere bzw. detailliertere Fragen sollten Sie in einem persönlichen Gespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe klären.
Mit freundlichen Grüßen