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Experten-Antwort

EU Rente und Pflichtbeiträge aus laufender Beschäftigung

von Ginger4204.01.2018 | 22:41
576 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bekomme seit ein paar Monaten EU-Rente wegen voller Erwerbsminderung. Gleichzeitig übe ich, innerhalb der zulässigen Grenze, eine selbständige Tätigkeit aus und zahle den Mindestsatz als Pflichtbeitrag in die Rentenversicherung ein. Frage: Wirken sich diese Beiträge auf die Höhe der EU-Rente aus? Wenn ja: wie oft wird die EU-Rente neu berechnet? Vielen Dank für Ihre Hilfe

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.01.2018 | 09:54

Hallo Ginger42,

wie W*lfgang und Fastrentner bereits ausgeführt haben, werden die "weiteren" Pflichtbeiträge bei der Umwandlung der vollen Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente berücksichtigt (unterstellt, die volle Erwerbsminderungsrente wird bis zum Beginn einer Altersrente bezogen).

Weitere bzw. detailliertere Fragen sollten Sie in einem persönlichen Gespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe klären.

Mit freundlichen Grüßen

4 Antworten

W*lfgangam 04.01.2018 | 23:13
Hallo Ginger42, Ihre EM-Rente ist bereits bis Alter 60 auf der Basis Ihrer bis zum EM-Fall erreichten Durchschnittsbeiträge hochgerechnet worden - so, als hätten Sie bis dahin Ihr tatsächliches/zurückliegendes 'Durchschnittsentgelt' erzielt. Beiträge aus Ihrer Tätigkeit können Sich bei Ihrer späteren Altersrente positiv/Mehrwert erst dann auswirken, wenn Sie damit den bereits hochgerechneten Wert bis 60 überschreiten. Allgemein, grundsätzlich erst danach/nach 60 'neue' Beiträge _können_ eine Erhöhung der späteren Altersrente zurfolge haben. Genau kann das nur vor Ort/Beratungsstelle analysiert werden - je nach dem wie jung/alt (42? ...viel zu früh für Rentenprognosen in dieser Konstellation!) Sie sind, kann das aber heutige Prognosen in der Zukunft/gesetzliche Änderungen über den Haufen werfen. Aus heutiger Sicht ist aber wenigsten der bisherige EM-Betrag auch für eine künftige Altersrente gesichert. Gruß w.
Ginger42am 05.01.2018 | 11:33
Vielen Dank erst mal für die Antworten. Ergänzung: Mein Nick suggeriert dass ich 42 bin - ich bin ab 55. Die Rente bekomme ich jetzt seit 2 Monaten - Rückwirkend für 12 Monate gezahlt. Ich habe nur 25 Jahre Beiträge gezahlt - in dieser Zeit allerdings immer den maximal möglichen Betrag. Wie verhält es sich da mit den Beiträgen die ich jetzt zahle? Bringt das was oder lasse ich das besser sein.
Fastrentneram 05.01.2018 | 11:37
Zitat von Ginger42 anzeigen
Die Frage wurde Ihnen doch schon beantwortet. Im Normalfall wirken sich Beiträge erst wieder ab dem 63. Lebensjahr aus, da bei Ihrer Rentenberechnung schon eine Beitragszahlung mit Ihrem Durchschnittsverdienst bis zum 62. Lebensjahr unterstellt wurde.
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