Grundsätzlich spricht die Aufnahme eines Studiums nicht gegen eine volle Erwerbsminderung. Es stellt sich jedoch die Frage nach dem Sinn eines solchen Studiums, wenn aus gesundheitlichen Gründen die anschl. Berufsaufnahme eher unwahrscheinlich ist.
Dem Rentenversicherungsträger bleibt es unbelassen, unabhängig von der Tätigkeit des Rentenbeziehers, das weiter Vorliegen von Erwerbsminderung jederzeit zu überprüfen.