Hallo R.-D. Naroska
leider kann ich den von Ihnen beschriebenen Sachverhalt, den fehlenden Eingang der angeforderten Verdienstbescheinigungen und insbesondere auch die Ihnen gegebenen telefonischen Auskünfte nicht 100-prozentig nachvollziehen. Fakt ist, dass eine Prüfung der Hinzuverdienstgrenze durchzuführen ist, wenn neben einem Anspruch auf Erwerbsminderungsrente gleichzeitig Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung (auch während eines Urlaubs) erzielt wird. Die Höhe des für die jeweils möglichen Teilrenten erlaubten Hinzuverdienstes wird dabei individuell anhand der Entgeltpunkte der letzten drei Kalenderjahre vor Eintritt der maßgebenden Erwerbsminderung ermittelt - und kann von Ihrem Rentenversicherungsträger somit erst angegeben werden, wenn das Versicherungskonto bis zum Leistungsfall abschließend geklärt ist (Stichwort fehlende Verdienstbescheinigung?).
Eine abschließende Klärung Ihres Sachverhalts werden Sie letztlich nur über eine direkte Kontaktaufnahme mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger (persönlich im Auskunfts- und Beratungsdienst und/oder schriftlich bei der zuständigen Sachbearbeitung) erreichen. Auf jeden Fall sollten Sie Ihren Rentenversicherungsträger möglichst schnell über die Kündigung des Arbeitsverhältnisses informieren, damit dieser zeitnah eine neue Bescheiderteilung vornehmen kann und keine unnötige weitere Verzögerung bei der Rentenzahlung eintritt.