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Experten-Antwort

EU-Rentenansprüche

von Teresa28.05.2016 | 20:09
1248 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, wo kann ich in Erfahrung bringen, ob bei einem GdB 50 und Renteneintritt mit 60 und 10 Monaten die in Spanien erworbenen Rentenansprüche zeitgleich mit der deutschen Rente gezahlt werden oder ob in Spanien andere Renteneintrittsalter gelten. Rentenantragsstellung wird in Deutschland sein, da hier zuletzt berufstätig. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Teresa,

zur Klärung der Frage wenden Sie sich bitte an Ihren spanischen Rentenversicherungsträger.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

W*lfgangam 28.05.2016 | 20:23
Hallo Teresa, allgemein für ausländische Rentenansprüche müssen Sie im dortigen Land nachfragen - wenden Sie sich an die spanische Rentenversicherung (Seite 36 ff. im Merkblatt): http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Gruß w.
KSCam 28.05.2016 | 22:47
Wann und unter welchen Voraussetzungen Sie in Spanien in Rente gehen können erfragen Sie bei der spanischen RV, wo auch sonst?
Gackiam 29.05.2016 | 14:20
Ja zum Beispiel könnte auch ein Klo Auskunft geben, was sonst? Denn mit der Kloschüssel nimmt man Mal, geteilt durchs Scheissen im Quartal. Dies ergibt nämlich den aktuellen Rentenwert!
Deutsche Rentenversicherung
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