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EU-Rente/Reha-Maßnahmen

von blackscater18.01.2007 | 21:13
2397 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich hoffe mir kann ein Experte die Richtung weisen, weil ich nicht mehr weiß was noch richtig ist.Zur Sachlage: ich bin Jahrgang 50 und hatte 2005 einen Unfall mit Unterschenkelamputation. Es waren schon kuriose Zustände die dazu führten.Jedenfalls lief mein Arbeitslosengeld aus und vom AA wurde mir gesagt: Ich krieg erst was (Hartz 4) wenn meine Frau ihre Selbstständigkeit aufgibt und nicht eher.Naja,ich hab den größten Fehler gemacht, den ich machen konnte: volllaufen und dann von einer S- Bahn erwischt worden.Von Jan. 2006 erhielt ich bis Dez 2006 befristet EU- Rente. Ich hab im Sept. ordnungsgemäß den Antrag abgegeben und mich beim AA gemeldet.Ich bin 60% Schwerbehindert,da es noch einige weitere Verletzungen gab. Nach einer Untersuchung im Dez. wurde die Entscheidung auf Weiterzahlung der Rente vertagt bis ich eine geeignete Stationäre Rehamaßnahme hinter mir habe. Ist es in Ordnung, das ich weder zu erfahren bekomme wann, wie und was da gemacht werden soll? Von was wir leben sollen? Meine Frau mußte ihre Selbstständigkeit inzwischen aufgeben.Aber sie hat für 6 Std Arbeit.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine medizinischen Rehabilitation wird mit dem Ziel durchgeführt, die Erwerbsfähigkeit zu verbessern oder wiederherzustellen. Die Behandlung wird individuell auf Sie abgestimmt sein. Während dieser Maßnahme könnte ein Anspruch auf Übergangsgeld bestehen, den Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosengeld II kann nur die Agentur für Arbeit prüfen.

Sofern die Rehabilitation nicht erfolgreich abgeschlossen wird, könnte Ihnen auch rückwirkend zum Januar 2007 die Rente wieder zugesprochen werden. Zwischenzeitlich bezogene Leistungen werden hierauf jedoch angerechnet. Wie die weitere Verfahrensweise ist, kann Ihnen nur die Sachbearbeitung mitteilen.

2 Antworten

Antoniusam 19.01.2007 | 13:28
Den Beginn und den Ort der REHA - Maßnahme wird man Ihnen schon noch rechtzeitig bekannt geben. Wie Sie schreiben, war die letzte Untersuchung erst im letzten Dezember. Und ein paar Wochen dauert es immer, bis man Bescheid bekommt. Bis zum REHA -Beginn, (voraussichtlich Anspruch auf Übergangsgeld), müssen Sie sich ggf. mit Sozialhilfe oder evtl. ALG_II - Leistungen über Wasser halten. Sollte Ihre Erwerbsfähigkeit durch diese REHA - Maßnahme tatsächlich wieder hergestellt werden können, besteht selbstverständlich auch kein Rentenanspruch mehr.
blackscateram 19.01.2007 | 21:21
Vielen Dank, für die schnelle Antwort.Ich hoffe dann, dass es sich nicht zu lange hinzieht.
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