Eine medizinischen Rehabilitation wird mit dem Ziel durchgeführt, die Erwerbsfähigkeit zu verbessern oder wiederherzustellen. Die Behandlung wird individuell auf Sie abgestimmt sein. Während dieser Maßnahme könnte ein Anspruch auf Übergangsgeld bestehen, den Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosengeld II kann nur die Agentur für Arbeit prüfen.
Sofern die Rehabilitation nicht erfolgreich abgeschlossen wird, könnte Ihnen auch rückwirkend zum Januar 2007 die Rente wieder zugesprochen werden. Zwischenzeitlich bezogene Leistungen werden hierauf jedoch angerechnet. Wie die weitere Verfahrensweise ist, kann Ihnen nur die Sachbearbeitung mitteilen.