Gebe ich recht. Ist wirklich schwer nach außenhin zu vermitteln.
Aber die 'Probleme' der einheitlichen Bearbeitungsweise gibt es seither; selbst innerhalb des selbigen Hauses.
Darüberhinaus spricht die RAA aber auch auf der Startseite
"Unmittelbare Rechtsansprüche können aus den Dokumenten nicht hergeleitet werden."
Das heißt, dass man sich auf den Inhalt dessen (als Versicherter/Rentenantragssteller) sowieso nicht berufen kann.
Des Weiteren - kann - es ja auch sein, dass zwischenzeitlich wieder eine der vielen Referenten-/Dezernententagungen stattgefunden hat; die zietiere Arbeitsweise revidiert wurde, und im RAA nur noch nicht aktualisiert wurde.
Ein Beispiel der Nicht-Aktualität der Online-Version:
Die Nicht-Anrechenbarkeit von Einkommen aus ehrenamtlicher Tätigkeit bei Alters-/EM-Renten.
Laut RAA gilt die Nicht-Anrechenbarkeit bis zum 30.09.2017.
Letzte Woche gesetzlich neu geregelt in einem der vielen neuen Gesetzespakete rund um FlexiRente & Co: Die Nicht-Anrechenbarkeit wurde nun bis 2020 verlängert befristet.
http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_34R3.4