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Exakte Höhe des Silikosefreibetrages bei MdE 60

von Nenä_ihme21.08.2015 | 09:01
1676 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Abzusetzende Beträge bei der Verletztenrente aus der Unfallversicherung „Von der Verletztenrente abzusetzen sind nach § 93 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b SGB VI außerdem je 16,67 vom Hundert des aktuellen Rentenwerts für jeden Prozentpunkt der Minderung der Erwerbsfähigkeit, wenn diese mindestens 60 vom Hundert beträgt und die Rente aufgrund einer entschädigungs-pflichtigen Berufskrankheit nach den Nummern - 4101 Quarzstaublungenerkrankung (Silikose),“ Ist der richtige Betrag 292,20 Euro (= 4,87€ x 60) oder aber 292,16 Euro (=16,67% aus 29,21 Euro -> 4,8693 Euro x 60)? Der Vorschrift aus §123 (1) SGB VI zufolge mit Rundung auf zwei Dezimalstellen müsste es 292,20 Euro sein. Ist dem so? Verbindlichsten Dank!

5 Antworten

Pucam 21.08.2015 | 10:05
Ja, 292,16 EUR. Zusätzlich erfolgt aber noch der Freibetrag nach § § 93 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a) SGB VI iVm § 31 BVG
Schadeam 22.08.2015 | 20:14
Na, ob dieser Freibetrag nun 4 Cent höher ist oder nicht, wird das Leben des Rentners enorm verändern. Vor allem sollte man, wenn um 4 Cent falsch gerechnet / gerundet wurde auf jeden Fall bis zum Bundesverfassungsgericht klagen.
Jürgen4711am 22.08.2015 | 20:21
Nun der Beitrag bringt die Rechtsfindung nicht weiter! SCHADE um die verwendeten Buchstaben. Merke: wer nichts zum Thema zu sagen hat, sollte das dann auch lassen.
Pepam 26.08.2015 | 10:02
Also im Werk "Zahlen und Tabellen, 1.7.-31.12.2015" auf Seite 38 steht "292,20€". Was stimmt denn nu?
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