Ich vermute Sie meinen mit der freiwilligen gesetzlichen Altersvorsorge, die normale freiwillige Beitragszahlung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese ist nur sinnvoll, wenn Sie damit den Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente aufrechterhalten können oder nicht. Und das hängt von mehreren Faktoren ab. Die entsprechende Person sollte ein Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV führen, Adressen auf dieser Seite.