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Experten-Antwort

Fachschulausbildung Vollzeit rentenrechliche Anerkennung

von Leier Margaretha12.08.2015 | 17:09
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2 Antworten

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Sehr geehrte Experten! Ich bin 1957 geboren und beziehe seit 2001 eine volle Erwerbsminderungsrente. Leider hatte ich bisher versäumt gehabt die Grundausbildung in der Hauswirtschaft vom 18.09.1972 bis 26.07.1973 in der Berufsfachschule für Hauswirtschaft im Vollzeitunterricht von 36 Std. Woche, die ich auch erfolgreich abgeschlossen habe in meinem bisherigen Rentenversicherungsverlauf aufnehmen zu lassen. Nun gaben mir Bekannte den Rat, diese Zeiten umgehend aufnehmen zu lassen, da diese Schule bald schließt und es später schwierig sein wird, dies nachzuweisen. In der Schulausbildung war ich nachzuweisen . Ich war Anfang der Ausbildung 15 Jahre und am Ende der Ausbildung 16 Jahre und 2 Monate alt. Bitte teilen Sie mir mit, wie ich diesen Antrag stellen kann und wie sich v.g. Schulausbildung dann im Rentenversicherungsverlauf bemerkbar macht. Vorab vielen Dank für Ihre Mühe und Beantwortung. Grüße Margaretha Leier

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Zelda, vielen Dank für die Beantwortung der Frage von Frau Leier. Kann der Antwort nichts hinzufügen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

zeldaam 12.08.2015 | 17:49
Sehr geehrte Frau Leier, bei einem Rentenbeginn nach dem 31.12.1996 werden (Fach-)schulzeiten erst ab dem 17. Lebensjahr in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Daher kann Ihre Grundausbildung nicht bei der Rente berücksichtigt werden, sie endete schon vor Ihrem 17. Lebensjahr. Ansonsten wäre ein formloser Überprüfungsantrag ( einfacher Brief) nebst Nachweis der Schulzeit ausreichend gewesen. MfG zelda
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