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Experten-Antwort

Fachschule vs. Hochschulstudium

von Texas01.11.2018 | 16:20
264 Ansichten
10 Antworten

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Ist es korrekt, dass die Fachschule mit 0,75 EGP bewertet wird und das Hochschulstudium mit 0,00 EGP? Falls ja, warum?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.11.2018 | 12:53

Hallo Texas,

der Fachschulbesuch wird mit maximal 0,75 Entgeltpunkten bewertet. Der Hochschulbesuch wird nicht bewertet.

Der Gesetzgeber ist von der Annahme ausgegangen, dass Absolventen von Hochschulen im späteren Erwerbsleben im Vergleich zu Absolventen von Fachschulen und berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen durch ihre höhere berufliche Qualifikation im Regelfall bessere Verdienstmöglichkeiten haben und deswegen höhere Rentenanwartschaften aufbauen können.

9 Antworten

Kaiseram 01.11.2018 | 17:01
Das hat einfach den Grund das man eine Fachschule als höherwertiger betrachtet. Deswegen möchte man den härteren weg über die Rente auch stärker honorieren.
Der Roteam 01.11.2018 | 17:10
Der Dumm-User ‚Kaiser‘ hat nicht ganz unrecht. In Anbetracht der mutmaßlich höheren zukünftigen Einkünfte werden die Hochschul-Jahre mit null Rentenpunkte bewertet.
Kaiseram 01.11.2018 | 18:06
Danke für den Zuspruch. Keiner würde auf die Idee ein Studium höherwertiger zu betrachten als eine Ausbildung zum Erzieher, der einen wirklich Beitrag zur Gesellschaft. So von Dumm-User zu Dumm-User.
W*lfgangam 01.11.2018 | 19:27
Hallo Texas, (nur noch) berufsbezogene Ausbildungen (Lehre, Fachschule – beides zusammen aber nur max. 3 Jahre) erhalten erhöhte/ausgleichende Werte für die ansonsten im Rahmen einer (vollen) Beschäftigung schön möglichen 'besseren' EP. Die Hochschulausbildung ermöglicht - aufgrund der höheren Qualifikation - allgemein deutlich höhere Einkünfte, so dass die Null-Werte dafür grundsätzlich auf Lebensbeschäftigungszeit erheblich/besser aufgeholt werden ...wenn das Texas-Bullenreitersöhnchen nicht bis 30+ Jahre noch im elterlichen Stall mit Stroh versorgt worden ist ;-) Da ziehen 'nur' Lehrlinge mit ggf. paralleler Fach-Quali locker an Ihnen vorbei – zumindest bezogen auf die reine Rente. Von besonderen/AT-Vergütungen wollen wir dann aber personenbezogen in DAX-Unternehmen nicht reden :-) RRG'92 (oder erst WBFG'96 endgültig)?) wars mW., das die Änderung vorgesehen hat ...Begründung nachzulesen in den damaligen Gesetzesentwürfen. Gruß w.
Texasam 02.11.2018 | 12:01
Achja? Weil ich habe mir das Abitur gespart über eine Fachschulausbildung und dann studiert. Das heißt ich bin jedem studierten und Abiturienten bezogen auf die Rente überlegen.
senf-dazuam 02.11.2018 | 12:54
"Habe nun, ach! Philosophie, Juristerei und Medizin, Und leider auch Theologie Durchaus studiert, mit heißem Bemühn." Kurz gesagt, ein langes Studium macht rententechnisch nur eine große Lücke (abgemildert durch eine Zahl an Jahren mit -nicht bewerteter- Anrechnungszeit). Vor 20 Jahren war das noch anders ... Wie man nachher zum hohen Entgelt und damit auch zu (Höchst)Beiträgen kommt, ist eine andere Sache.
W*lfgangam 02.11.2018 | 16:22
hmm ...was krauchst Du so früh am Tage schon im Forum rum?! *g > also ich würde sagen, es war erst etliche Jahre später, (...) Überzeugt! Die Jahre 2005 -6 -7 -8, dann war die 4-jährige ausschleichende Bewertung dieser AZ erledigt. Muss ich mal meine Erinnerungen daran neu 'verschlagworten' (nicht 1996 -9, das war 'FRG-Übergangszeit') und die (anderen) Änderungen im SGB nach AVG/RVO im Bereich Ausbildungszeiten neu justieren ...eigentlich nicht zielführend, da der betroffene (früher besser gestellte) Personenkreis der Rentenempfänger ja auch so langsam zu Asche zerfällt. Trotzdem Danke für Korrektur/die konkreten Hinweise /Fundstelle der Begründungen des Gesetzgebers ...und 'Vergangenheitsbewältigung' :-) Gruß w.
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