Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Texas,
der Fachschulbesuch wird mit maximal 0,75 Entgeltpunkten bewertet. Der Hochschulbesuch wird nicht bewertet.
Der Gesetzgeber ist von der Annahme ausgegangen, dass Absolventen von Hochschulen im späteren Erwerbsleben im Vergleich zu Absolventen von Fachschulen und berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen durch ihre höhere berufliche Qualifikation im Regelfall bessere Verdienstmöglichkeiten haben und deswegen höhere Rentenanwartschaften aufbauen können.
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