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Experten-Antwort

Fachschulstudium in der DDR -Rente

von Bernd Jäger23.05.2014 | 13:31
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22 Antworten

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Hallo! Zählen die 3 Jahre Fachschulstudium (DDR von 19773 bis 1976) als Anrechnungszeit für die Rente mit 63?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Jäger,

den Antworten von KSC kann ich nichts mehr hinzufügen.

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21 Antworten

KSCam 23.05.2014 | 16:05
Fachschulzeiten sind (das ist schon seit ewigen Zeiten so) Anrechnungszeiten. Und Anrechnungszeiten zählen bei den 35 Versicherungsjahren, die man braucht um (mit Abschlägen) mit 63 in Rente gehen zu können - auch das ist schon immer so gewesen. Wenn Sie joch das neue Gesetz meinen, dann zählen Schul- und Studienzeiten bei den 45 Jahren nicht mit - auch wieder egal ob im Bundesgebiet oder der alten DDR. Was genau wollen Sie wissen?
Bernd Jägeram 23.05.2014 | 16:16
Danke für die Antwort! Geb. Juni 1952 Also: 09/1969bis1972 Lehre 1972-1973 Grundwehrdienst 1973-1976 Fachschulstudium Ab 1976 bis jetzt gearbeitet! ohne Arbeitslosigkeit oder andere Fehlzeiten Frage: Habe ich bis 09/2014 meine 45 Jahre voll? Ja oder Nein!
KSCam 23.05.2014 | 16:24
Nein, die Fachschulzeit ist keine Beitragszeit und zählt bei den 45 Jahren nicht mit. Da Sie jedoch noch ein Jahr Zeit haben bis Sie frühestens mit 63 in Rente gehen können, haben Sie noch genug Zeit sich das in einem persönlichen Beratungsgespräch in der nächsten DRV Beratungsstelle absichern zu lassen ( wenn das Gesetz vom Bundespräsideten unterzeichnet und in Kraft getreten ist und überall die Gesetzestexte vorliegen). Vielleicht nicht gleich am kommenden Montag, das schont die Nerven der Berater, die in den kommenden Woche mit denen, die jetzt schon 63 werden, genug Stress bekommen.....:)
Bernd Jägeram 23.05.2014 | 16:40
kann ich dann frühestens mit 64 in Rente gehen? Was pssiert, wenn ich jetzt arbeitslos werde??
KSCam 23.05.2014 | 17:53
Gehen Sie doch bitte zur persönlichen Beratung..... Wenn Sie mit 63 in Rente gehen, haben Sie 9% Abschlag (siehe bisherige Rechtslage). Sobald 45 Arbeitsjahre vorliegen und Sie erst dann in Rente gehen, haben Sie keinen Abschlag mehr (das sollen die Kollegen vor Ort ausrechnen, sobald das neue Gesetz in die EDV eingepflegt ist, rechnet das der Computer :)). Vielleicht mit 64, vielleicht früher, vielleicht später.... Wenn Sie arbeitslos werden bevor 45 Arbeitsjahre voll sind, kriegen Sie die auch nicht mehr voll, weil Arbeitslosenzeiten ab 61 nicht mehr mitrechnen...es sei denn Sie sind dann noch nebenbei beschäftigt, z.B. im Minijob mit Pflichtversicherung. Aber jetzt kommen wir vom 100. ins Tausendste, deshalb auf zur persönlichen Beratung.
EIam 14.10.2016 | 13:31
Hallo GroKo ! Wie soll man das denn verstehen "die zählen doppelt" ? Ich habe vom 1.9.1975 - 31.8.1978 ebenfalls ein Fachschulstudium in der DDR absolviert und diese Zeiten sind auch im SVA eingetragen und zudem auch noch mit einem "Beitragspflichtigen Gesamtarbeitsverdienst" . Davor habe ich aber auch schon vom 1.9.1972 - 31.8.1974 eine Berufsausbildung mit Facharbeiterabschluß absolviert und diese ist in meiner letzten Rentenauskunft vom 27. Sep. 2016 bei der Grundbewertung ("Entgeldpunkte für beitragsfreie und beitraggeminderte Zeiten") auch eingetragen - Die Fachschulausbildung aber nicht d.h., hier klafft vom 1.9.1975 - 31.8.1978 eine Lücke ! Somit wurden bisher auch nur 33 Monate mit Entgeldpunkten-Ost bewertet d.h., die Zeit der Fachschulausbildung bislang noch nicht mit bewertet ( habe dies bereits bei der zuständigen RV moniert und warte noch auf die Antwort). Im § 74 SGB VI Begrenzte Gesamtleistungsbewertung steht aber ... "Der sich aus der Gesamtleistungsbewertung ergebende Wert wird für jeden Kalendermonat mit Zeiten einer beruflichen Ausbildung, Fachschulausbildung oder der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme auf 75 vom Hundert begrenzt. Der so begrenzte Gesamtleistungswert darf für einen Kalendermonat 0,0625 Entgeltpunkte nicht übersteigen. Zeiten einer beruflichen Ausbildung, Fachschulausbildung oder der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme werden insgesamt für höchstens drei Jahre bewertet, vorrangig die Zeiten der Fachschulausbildung und der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme." Ist Ihre Antwort "Die zählen doppelt" so zu verstehen, daß Berufsausbildung und Fachschulausbildung nicht zusammen ingesamt nur max. 3 Jahre ( bzw. 36 Monate mit je 0,0625 Rentenpunkten ) bewertet werden müßten, sondern u.U. separat zu betrachten und damit auch mit Rentenpunkten zu bewerten sind ? Wie ist der Passus "..., vorrangig die Zeiten der Fachschulausbildung und der ... " in diesem Zusammenhang zu werten ? Es spielt doch nach meinem Verständnis dann keine Rolle mehr, welche der beiden Ausbildungen berücksichtigt werden, wenn es ohnehin nur max. 0,0625 Entgeldpunkte je Monat ( also max. 0,75 pro Jahr bzw. 2,25 für insgesamt 3 Jahre ) gibt und man schon allein mit der Fachschulausbildung dieses Maximum ausgeschöpft hat. Interessant wäre für mich auch zu wissen, ob eine für den Zeitraum der gesamten Fachschulausbildung erfolgte Eintragung im SVA in der Spalte "Beitragspflichtiger Gesamtverdienst" nicht u.U. sogar mit in die Wartezeit für die "Abschlagsfreie Rente mit 63 , also mit 45 Beitragsjahren" zu rechnen ist, weil von diesem Verdienst ggf. in die Rentenversicherung eingezahlt wurde ? Zumindestens könnte man dies aus der Höhe der Gesamtverdienstsumme vermuten, weil diese weit über dem damals gezahlten monatlichen Grundstipendium von 160,- Mark je Monat liegt. Hat die Rentenversicherung da keine Unterlagen in ihren Archiven, wo man nachforschen, ob sich aus der nicht unerheblichen Differenz ggf. ableiten läßt, daß in dieser Zeit auch in die Rentenversicherung eingezahlt wurde ?
Schmidtam 13.06.2017 | 10:32
Hallo ich machte eine Krankenschwester Ausbildung 1974-1977 in der Charité mit Abschluss. Die Ausbildung / Theorie würde dort in der Fachschule Jenny Marx ausgeführt . Bei der Rentenberatung wurde mir gesagt, das die 3 Jahre nicht bei den 45 Jahren Arbeitsleben mitzählen. Ist das richtig? Aber es gab keine Alternative es war neu .Im Versicherungsbuch steht Fachschule.
Ossiam 08.03.2018 | 15:11
Ich habe zu DDR Zeiten ,neben meiner regulären Arbeitszeit, zwei mal pro Woche eine Fachschule besucht. Diese Studienzeit wurde aber bezahlt ( Frauenförderung ) Meine Frage ist nun: Hat diese Zeit eine negative oder auch positive Auswirkung auf meine Rente. ( Anrechnungszeiten )
Eviam 10.03.2018 | 09:51
Habe nach vollendetem 17.Lbj.nach erfolgreichem Abschluß der 10.Klasse einer polytechnischen Oberschule in dEr DDR als normale Berufsausbildung 3 Jahre Medizinische Fachschule mit Berufsabschluss Krippenerzieherin absolviert.1974-1977 Möchte Rente mit 63 in Anspruch nehmen. Wird diese für mich "alternativlose" Berufsausbildung zur Rente mit 63 anerkannt?
E.K.am 04.06.2018 | 15:54
Hallo, auch ich habe von 74-77 an einer Med. Fachschule der DDR meine Ausbildung zur Kinderkrankenschwester gemacht. Diese Zeit wird nicht im Rentenverlauf (für 45 Dienstjahre) anerkannt. Es wurden keine Versicherungsbeiträge gezahlt. Der Versuch den Beruf aufzuwerten ging für uns damit nachteilig aus! Ab Sept.1974 wurden die Med. Schulen zur Fachschule umbenannt. Eine Kollegin, die ein Jahr eher gelernt hat, nämlich an der Medizinischen Schule darf deshalb ein Jahr eher in Rente (ohne Abschlag), also mit 63 und ein paar Monaten. Ich darf abschlagsfrei erst mit 64 und paar Monaten gehen.
Wolleam 17.08.2018 | 07:09
Ich bin 1977 aus der Schule raus und habe an der Fachhochschule 3 Jahre Zahnarzthelferin studiert. Kann ich mit 63 in Rente oder muss ich die Zeit ranhängen?
Noraam 31.01.2019 | 13:39
Ich habe von 1976 bis 1979 an der Med. Fachschule "I.P.Pawlow"in Aue Krankenschwester gelernt. Werden diese drei Jahre zur Rente angerechnet?
velveram 07.04.2019 | 23:05
Habe von 1975-1980 ein Fernstudium absolviert - neben meiner Berufstätigkeit, hätte ich für diese Zeit Rentenpunkte erhalten müssen
brigitteam 08.04.2019 | 22:50
habe von 1975-1980 ein fernstudium (ingenieur für chem.technologie) absolviert und abgeschlossen. während dieser zeit war ich berufstätig. hätte ich für diese zeit rentenpunkte erhalten müssen, oder wird diese zeit nur als anrechnungszeit bewertet, trotz berufstätigkeit DANKE)
Lonaam 10.10.2019 | 09:34
Hallo, Ich habe von 1977-1980 an einer med .Fachschule der DDR 3 Jahre Krippenerzieher gelernt. Welcher höchste Abschluss ist dem in der heutigen Zeit gleichzusetzen ? Mit dem Fachschulabschluss hat man doch eine Hochschulreife erworben?! Also setzt man diesen Abschluss dem Abitur gleich ? Oder wie bezeichnet man diesen Abschluss?
Lonaam 10.10.2019 | 09:34
Hallo, Ich habe von 1977-1980 an einer med .Fachschule der DDR 3 Jahre Krippenerzieher gelernt. Welcher höchste Abschluss ist dem in der heutigen Zeit gleichzusetzen ? Mit dem Fachschulabschluss hat man doch eine Hochschulreife erworben?! Also setzt man diesen Abschluss dem Abitur gleich ? Oder wie bezeichnet man diesen Abschluss?
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