Hallo Pummelfee,
in den meisten Fällen werden die Fahrtkosten bei einer ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation direkt von der jeweiligen Rehabilitationseinrichtung ausgezahlt und wären entsprechend dort zu beantragen.
Es gibt aber auch Ausnahmen: Soweit die Fahrkosten nicht im Vergütungssatz der Einrichtung enthalten sind, sind die Fahrtkosten beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu beantragen und von diesem zu erstatten.
Im Zweifel sollten Sie daher zunächst bei Ihrer Rehabilitationseinrichtung nachfragen. Dort kann man Ihnen sicher Auskunft darüber geben, wo und wie Sie die Fahrtkostenerstattung in die Wege leiten.