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Experten-Antwort

Falscher Rentenanpassungsbescheid

von Gabi Brückner20.07.2016 | 14:16
2267 Ansichten
22 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Habe heute meinen Rentenanpassungsbescheid bekommen. Laut diesem Bescheid bekomme ich sage und schreibe 1,05€ mehr Rente im Monat.Habe eine Rente von ca.880.(alt) ergo 4,25% draufgepackt abzüglich der 10,65% für KK und Pflegevers. müsste ich 34 € mehr bekommen. Habe auch gleich Kontakt mit der RV Bund Berlin aufgenommen. Ein netter Herr meinte zuerst : Ich müsse mich an die Niederlassung Renten Service wenden.Darauf hin habe ich ihm erklärt : dort wird man bei Fragen zum Bescheid an die RV verwiesen. Auf die Frage ob ich einen widerspruch einlegen solle meinte er, wäre nicht nötig, ich solle eine kopie nach Berlin zur Überprüfung zuschicke. dies könne eine Weile dauern da Urlaubszeit. Nun denn, bin verunsichert.... Widerspruch oder nicht.... Was soll ich tun?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Brückner,

zur Klärung der Angelegenheit wenden Sie sich bitte schriftlich an die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

21 Antworten

Schorscham 20.07.2016 | 14:23
Zunächst einmal sollten Sie Ihren Anpassungsbescheid noch einmal gründlich durchlesen. Meistens lösen sich viele Probleme dann von selbst. MfG
Herz1952am 20.07.2016 | 14:43
Wenn man richtig Eindruck machen will, sollte man einen freien Rentenberater beauftragen. Dann wird es richtig teuer für die DRV. (smile)
Herzinfarktam 20.07.2016 | 15:00
Hallo, auch bei mir haben sie sich vertan. Ich habe das volle Programm angewendet. Das heißt also schriftlich Widerspruch einlegen per Einschreiben mit Rückschein. Gruß
Wenn man richtig Eindruck machen will, sollte man einen freien Rentenberater beauftragen. Dann wird es richtig teuer für die DRV. (smile)
Am besten gleich einen Staranwalt. ( Kopfschüttel )
Oldenburgeram 20.07.2016 | 14:43
Handelt es sich um eine Hinterbliebenenrente mit Einkommensanrechnung? Beziehen Sie noch eine Rente aus der Unfallversicherung?
Osnabrückeram 20.07.2016 | 16:59
....ggf. ein Fall von Aussparung ? oder eine Witwenrente mit Einkommensanrechnung ?
Konrad Schießlam 20.07.2016 | 17:58
Komisch, in meiner Mitteilung sind auch die Zahlen, Bruttorente, Abzüge Krankenversicherung, Zusatzbeitrag, und Beitrag zur Pflegeversicherung als bisheriger Beitrag zum 30.6.2016 exakt genannt. Bin deshalb überrascht vom Hinweis, habe eine Rente( alt) von ca. 880. Gehe davon aus, Witwenrente erhält der Fragesteller nicht. Schade ist es jedenfalls für das Porto eines anderen Users für den Einspruch, es ist ja kein Bescheid, vielmehr eine Mitteilung für die neuen Beträge ab 1.7.2016, sofern tatsächlich ein Fehler passiert ist, kann dies ein freundlicher Herr doch sofort klären ? MfG.
Lisam 20.07.2016 | 19:31
Na Sie tun genau dass was der Herr am Telefon gesagt hat. Wo ist da das Problem? Es ist kein Bescheid, sonderen eine Rentenanpassungsmitteilung, daher können Sie keinen Widerspruch einlegen. Das die Antwort nicht gleich nach 3 Tagen kommt sollte verständlich sein. Die Sachbearbeiter sitzen nicht nur rum trinken Kaffee, lesen Zeitung und warten nur auf Ihren Brief. Und ja auch in der Ferienzeit kann es noch länger dauern. Aber wie Schorsch schon sagte, schauen Sie sich die Mitteilung noch mal in Ruhe an. Manchmal findet man den fehler selbst. Anrechnung von Einkommen oder UV-Rente hört sich noch am besten an. Verrechnungsersuchen oder Aussparung? Oder Neuberechnung kurz vorher und alte Werte auf der Anpassungs-ML? Mehr fällt mir auf die schnelle auch nicht ein.
W*lfgangam 20.07.2016 | 19:56
Zitat von Lis anzeigenausblenden
Hallo Lis, warum muss ich das - nach Einlassung von KS/der weiß es halt nicht besser - zum 2. Mal lesen? ...es _ist_ ein Bescheid! Allerdings muss ich da nicht gleich die Widerspruchskanone mittels Einschreiben mit berittenem Postreiter auspacken - es reicht ein 3-Zeiler an die DRV/Kopie der Anpassungsmitteilung beigelegt, um die Ungereimtheiten klären zu lassen. Und ja, das ist bereits als Widerspruch zu werten - rechtlich geht da keine Frist verloren. Vielleicht laufen da noch alte 'Verrechnungen / Pfändungen / Einkommensberücksichtigungen - niemand hier wird das ohne Einblick in die Rentenakte ergründen können - Gabi Brückner, besorgen Sie sich eine Briefmarke für die Text-Post an die DRV, Mail mit Scan geht natürlich auch. Gruß w.
Lisam 20.07.2016 | 21:16
Jaja, W*lfgang hat natürlich Recht, ich bekomm die Dinger halt noch nicht nach Hause ;p Es ist im Grunde so oder so egal, wenn was nicht stimmt muss man eben schriftlich um Überprüfung bitten ob nun Widerspruch drauf steht oder nicht. Man muss es aber auch nicht übertreiben, was Übergabeeinschreiben, Rentenberater etc. angeht. Dort anrufen und nachfragen war eigentlich schon gut, schade das es scheinbar nicht eben beim drüberschauen ersichtlich war wieso weshalb warum. Die können an sich gar nicht Falsch sein, daher die vielen Fragezeichen über meinem Kopp. Ich werde den Ausgang wohl leider nie erfahren, dabei bin ich soooo neugierig und würde die Mitteilung zu gerne sehen. MfG Lis
W*lfgangam 20.07.2016 | 21:32
Zitat von Lis anzeigenausblenden
Hallo Lis, die würde leider nicht im Mindesten Aufschluss darüber geben, warum der Anpassungswert %-ual nicht erreicht worden ist :-) Vor Ort können Sie verzweifeln, was da nicht/doch stimmt / muss hinterfragt werden. Vielleicht ist Gabi Brükner so fair, 'uns' das Ergebnis später mal mitzuteilen ... LG w.
Gabi Brückneram 21.07.2016 | 10:45
@ Lis, sorry,aber mit welcher Feststellung gehe ich davon aus,dass Die netten Mitarbeiter der DRV nur Kaffee trinken ? Mir ist auch kar,das gerade zu dieser Zeit (Sommer) viele Mitarbeiter in Urlaub sind,den sie sich auch wohlweislich verdient haben!!! Ich habe bisher ausschließlich nur nette Menschen der DRV an meiner "Strippe" gehabt. Bei meiner Anfrage ging es mir in erster Linie darum wer für mich Ansprechpartner ist und ob es reicht eine Überprüfung ohne Widerspruch einzuleiten. Da habe ich ja schon versucht den richtigen Weg einzuschlagen. Zuerst einmal hatte ich ja nur die Telefonnummer auf dem Bescheid von der Servicestelle die im Auftrag der DRV alle Bescheide rausgibt. Dort hat man mich dann auf die DRV Bund hingewiesen. Über drei Stunden habe ich versucht dort anzurufen,ohne Erfolg (ständig Besetztzeichen). Dann habe ich aus meinen alten Unterlagen eine Telefonnummer des Sachbearbeiters angewählt. Am Telefon war dann ein wirklich sehr netter Mann der aber gleich zuerst meinte, die Servicestelle sei zuständig,das hatte mich doch recht irritiert,denn von der Stelle bekam ich ja die Auskunft : Die DRV Bund sei dafür zuständig. Nachdem er selbst eingeräumt hat,das es nur zu klären sei über den Weg DRV und das ich an die Adresse Postanschrift Berlin eine Kopie des Bescheides schicken solle zur Überprüfung war ich sehr unsicher ob dies ausreicht. Denn im Bescheid gibt es einen Absatz bei dem die Rede von Widerspruch ist. Warum ist es hier im Forum nicht möglich,eine sachliche Antwort zu bekommen wie es zum Beispiel Herr EXPERTE macht. Immer wieder stoße ich hier auf Kommentare die völlig überflüssig sind. Sogenannte Experten, die sich gegenseitig hier auf "offener Fläche" alles mögliche an den Kopf werfen.Eigentlich sehr schade,denn ich halte diese Forum für sehr nützlich PS: An Herrn Experten: Genau das habe ich ja versucht. Jetzt werde ich meinen Bescheid ohne Widerspruch zur Überprüfung an die DRV Bund Berlin schicken,mit dem Wissen, es kann dauern. Mit freundlichen Grüßen Gabi Brückner
Cornelia W.am 21.07.2016 | 11:45
Was soll dieser primitve Zynismus? Meine Freundin wurde kürzlich Opfer einer schweren Gewalttat durch DEUTSCHE Staatsbürger und 2 Asylbewerber aus Syrien haben Schlimmeres verhindert! Herzlichen Dank dafür !!
Erna Podolskyam 21.07.2016 | 10:57
Willst du nicht für die Opfer von Nizza und Würzburg spenden? Du bist doch so sehr für Asylanten oder nicht?
Lisam 21.07.2016 | 12:15
Hallo Frau Brückner, Sie hatten es so beiläufig erwähnt, dass es eben länger dauern könnte, weil jetzt Urlaubszeit ist. Das hörte sich für mich an, als ob Ihnen dies so nicht passen würde. Daher meine Aussage. Wahrscheinlich einfach, weil man oft genug hört "ach öffentlicher Dienst ..." Und weil ich gestern mit dem falschen Fuß zu erst aufgestanden bin. Leider kommt geschriebenes meist anderes an, als man es eigentlich meint. Wenn Sie für die Urlaubszeit Verständnis haben ist doch alles Gut =) MfG Lis
Gabi Brückneram 22.07.2016 | 13:44
Ich habe es nicht beiläufig gerade mal so erwähnt ,sondern nur den netten Herrn der DRV wiedergegeben, der mir dies ohne nachzufragen mitgeteilt hatte!! Vielleicht reagieren sie in Zukunft nicht ganz so zynisch wenn sie meinen etwas aus den Zeilen der Anfrager interpretieren zu müssen.
Oldenburgeram 24.07.2016 | 00:18
Frau Brückner, auf meine Nachfragen haben Sie leider nicht reagiert...
Gabi Brückneram 25.07.2016 | 18:09
Ohh Entschuldigung Herr Oldenburger, gerne gebe ich Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage. Bekomme eine befristete EM Rente. MfG Gabi Brückner
Oldenburgeram 28.07.2016 | 14:26
Hallo, Frau Brückner, dann kann ich nur eine anzurechnende Unfallrente vermuten. Halten Sie uns auf dem Laufenden, woran es bei Ihnen lag? Gruß, Oldenburger
Gabi Brückneram 03.08.2016 | 11:20
eine Unfallrente??? hab ich nicht..... ich bekomme seit 2/2016 die EM Rente. Am Telefon wollte man mir keine auskunft geben bei der DRV. Nun warte ich auf Antwort.Kann dauern....wegen Urlaubszeit... ist aber auch okay. Ich melde mich auf jedem Fall wenn eine Antwort kommt. MfG Gabi Brückner
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