Hallo Ina,
grundsätzlich ist eine familienorientierte Rehabilitation im Sinne einer Mitbehandlung der gesamten Familie eines erkrankten Kindes im Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung nicht vorgesehen.
Die Träger der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung haben gleichwohl die Notwendigkeit gesehen, für schwerst chronisch kranke Kinder und Ihre Familien eine Regelung zu finden, die im Einzelfall eine Rehabilitationsleistung mit familienorientierter Zielsetzung ermöglicht.
Eine familienorientierte Rehabilitation ist eine Kinderrehabilitation, bei der das Kind im Vordergrund steht, und ist
nicht zu verwechseln mit einer Mutter-/Vater-Kind-Leistung nach § 41
SGB V der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine familienorientierte Rehabilitation kommt ausschließlich für folgende
Indikationen in Betracht:
– Krebserkrankungen (maligne Tumore),
– lebensbedrohende gutartige (benigne) Tumore,
– Mukoviszidose und
– Zustand nach Operationen am Herzen oder nach Organtransplantationen.
Ich empfehle Ihnen bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Rentenversicherungsträger eine Beratung in Anspruch zu nehmen.
Freundliche Grüße