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Experten-Antwort

Fast 4 Monate vergangen seit LTA Widerspruch, Untätigkeitsklage einreichen, ja oder nein?

von Marc Rademacher26.06.2017 | 15:01
1239 Ansichten
11 Antworten

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Es sind mittlerweile fast 4 Monate vergangen und der DRV hat noch immer nicht über meinen Widerspruch bezüglich LTA Leistungen entschieden. Auf Anrufe werde ich immer wieder vertröstet, das mein Bescheid in Bearbeitung ist. Ist es hier an dieser Stelle sinnvoll die Untätigkeitsklage einzureichen? Oder gibt es bei der DRV eine interne Beschwerdestelle die den Sachbearbeitern mal etwas Dampf macht? Eigentlich will ich die Klage vermeiden.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marc Rademacher,

rufen Sie doch noch einmal beim zuständigen Sachbearbeiter an und fragen, ob vielleicht noch Unterlagen fehlen oder dergleichen bzw. woran es liegt, dass es so lange dauert.

Es ist übrigens nicht unüblich, dass die Bearbeitungszeiten drei Monate und länger dauern, das liegt zum Teil auch daran, dass die Widersprüche vor unabhängigen Widerspruchsausschüssen vorgetragen werden und diese nur in bestimmten Zeitabständen tagen.

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10 Antworten

Herz1952am 26.06.2017 | 15:26
Hallo Marc Rademacher, Wenn LTA seinen Sinn verfehlt, steht Ihnen auch eigentlich kein LTA mehr zu. Allzu viele haben auch überhöhte Ansprüche auf LTA, denn auch die Zeit "arbeitet" am Erfolg mit. Leider scheint bei Ihnen etwas schiefgelaufen zu sein. Es sieht so aus, als hätte die BfA/Rentenversicherung/Bund bedauerlicher Weise einen Fehler gemacht. In einem bestimmten Zeitraum hätte ein LTA die Behinderung wahrscheinlich eine Beschleunigung der Heilung gebracht. Vielleicht hat auch die Rentenversicherung keine Notwendigkeit gesehen, da Ihre Erwerbsfähigkeit dadurch nicht gefährdet war. Dann wäre allerdings die Krankenkasse für LTA zuständig gewesen. Ich kenne allerdings auch Fälle, bei denen eine LTA genehmigt wurde und Erfolg hatte. Wenn allerdings die Aussage Ihres Arztes nicht stimmt, dass Sie wieder arbeiten können, können Sie auf LTA bestehen, denn dann müsste "noch was nachgearbeitet" werden. Die Ärzte sind allerdings aus Kostengründen gelinde gesagt etwas vorsichtig, weil eine LTA teuer ist und raten in einem solchen Fall ab. So wie ich jetzt Ihren Falls sehe, wäre zumindest "Krankengymnastik" angesagt, nämlich passiv, übergehend auf aktiv, je nach Verlauf. Dumm ist nur, dass Sie mit dem Arm womöglich nicht ein Kfz führen können. Die Fahrtkosten werden bei einer LTA meist nicht übernommen und ein Taxi ist Ihnen nicht zuzumuten aufgrund der Kosten. Auch Bus und Bahn können ungeeignet sein. Vielleicht gibt es jetzt doch für Sie die Möglichkeit, wenigstens an einer LTA teil zu nehmen. Das könnte umgehend durch die Krankenkasse erfolgen. Leider halten manche Ärzte das auch fälschlicherweise nicht für nötig, obwohl es Ihnen nach dem Sozialversicherungsgesetz zustehen würde. Also einen Sinn erfüllt eine LTA immer. Für Ihre Gesundheit alles Gute!
Marc Rademacheram 26.06.2017 | 16:03
Trotzdem sollte über einen Widerspruch schon nach 3 Monaten entschieden werden. So steht es eigentlich im Gesetz. Damit ist diese Verzögerung ein reines Organisationsproblem der DRV. Warum tagen diese Widerspruchsausschüsse nicht in kürzeren Intervallen? Eigentlich ist es doch Aufgabe der DRV über einen Widerspruch rechtzeitig so wie es der Gesetzgeber vorsieht zu entscheiden. Wenn ich als Bürger meine Steuererklärung zu spät abgebe, dann kriege ich auch Sanktionen, weil ich eine bestimmte vorgegebene Friste einzuhalten habe. Unabhängig davon ob der Widerspruch positiv ist oder nicht. Es geht mir darum, überhaupt eine Entscheidung über meinen Widerspruch zu bekommen. Denn um in die nächste Instanz zu gehen brauche ich ja zumindest den Ablehnungsbescheid. Ohne einen Bescheid kann ich natürlich kein weiteres Rechtsmittel einlegen.
SBam 26.06.2017 | 16:16
Wieso wollen Sie eine Untätigkeitsklage einreichen? Ihnen wurde doch schon mitgeteilt, dass der Bescheid in Bearbeitung ist. Folglich liegt auch keine Untätigkeit vor. Manche Verfahren dauern halt eine gewisse Zeit.
Genervteram 26.06.2017 | 16:07
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Hallo Marc Rademacher,

Wenn LTA seinen Sinn verfehlt, steht Ihnen auch eigentlich kein LTA mehr zu. Allzu viele haben auch überhöhte Ansprüche auf LTA, denn auch die Zeit "arbeitet" am Erfolg mit.

Leider scheint bei Ihnen etwas schiefgelaufen zu sein. Es sieht so aus, als hätte die BfA/Rentenversicherung/Bund bedauerlicher Weise einen Fehler gemacht. In einem bestimmten Zeitraum hätte ein LTA die Behinderung wahrscheinlich eine Beschleunigung der Heilung gebracht.

Vielleicht hat auch die Rentenversicherung keine Notwendigkeit gesehen, da Ihre Erwerbsfähigkeit dadurch nicht gefährdet war. Dann wäre allerdings die Krankenkasse für LTA zuständig gewesen.

Ich kenne allerdings auch Fälle, bei denen eine LTA genehmigt wurde und Erfolg hatte. Wenn allerdings die Aussage Ihres Arztes nicht stimmt, dass Sie wieder arbeiten können, können Sie auf LTA bestehen, denn dann müsste "noch was nachgearbeitet" werden.

Die Ärzte sind allerdings aus Kostengründen gelinde gesagt etwas vorsichtig, weil eine LTA teuer ist und raten in einem solchen Fall ab.

So wie ich jetzt Ihren Falls sehe, wäre zumindest "Krankengymnastik" angesagt, nämlich passiv, übergehend auf aktiv, je nach Verlauf.

Dumm ist nur, dass Sie mit dem Arm womöglich nicht ein Kfz führen können. Die Fahrtkosten werden bei einer LTA meist nicht übernommen und ein Taxi ist Ihnen nicht zuzumuten aufgrund der Kosten. Auch Bus und Bahn können ungeeignet sein.

Vielleicht gibt es jetzt doch für Sie die Möglichkeit, wenigstens an einer LTA teil zu nehmen. Das könnte umgehend durch die Krankenkasse erfolgen. Leider halten manche Ärzte das auch fälschlicherweise nicht für nötig, obwohl es Ihnen nach dem Sozialversicherungsgesetz zustehen würde. Also einen Sinn erfüllt eine LTA immer.

Für Ihre Gesundheit alles Gute!

Dieser Beitrag ist vom Forenclown und braucht nicht beachtet zu werden. Herz1952 möchte nur seine, vermutlich frei erfundene, Leidensgeschichte verbreiten!
=//=am 26.06.2017 | 18:15
Auszug aus einem Tagungsbericht der DRV: "Bevor Klage vor den Sozialgerichten eingelegt wird, überprüft die Deutsche Rentenversicherung im Zuge des Widerspruchsverfahrens die angefochtene Entscheidung. Im Widerspruchsausschuss entscheiden je ein Vertreter der Arbeitgeber- und der Versichertenseite zusammen mit einem Vertreter der Geschäftsführung, ob der angefochtene Bescheid korrekt ist und ob mögliche Ermessensspielräume im Einzelfall ausgeschöpft wurden. Die Arbeit der Widerspruchsausschüsse erspart einerseits vielen Versicherten und Arbeitgebern langwierige Prozesse vor den Sozialgerichten. Andererseits schult die praktische Sichtweise der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Selbstverwaltung unsere Mitarbeiter in Sachen Dienstleistungsorientierung." Nachdem der Widerspruchsausschuss nicht aus Mitarbeitern/Sachbearbeitern der DRV zusammengesetzt ist, ist es doch wohl logisch, dass der WS-Ausschuss nicht jeden Tag tagen kann. Ich wüsste allerdings auch nicht, in welchem Gesetz eine Bearbeitungsfrist für den Widerspruch von 3 Monaten vorgeschrieben ist. Würden die WS-Verfahren Geld kosten, wären es wesentlich weniger und sie könnten auch schneller bearbeitet werden. Leider wird oftmals auch wegen jedem Pippifax Widerspruch erhoben, weil die Ansprüche, gerade im Reha-Bereich, immer höher ansteigen. Da muss die Reha natürlich am Meer, am Besten noch im Sommer, stattfinden, obwohl es medizinisch überhaupt nicht erforderlich ist. Oder: ein paar Jahre eingezahlt, dann steht einem doch eine Reha-Maßnahme zu. Gerade im LTA-Bereich ist es nicht ganz so einfach, über einen Widerspruch zu entscheiden, da mehrere Aspekte eine Rolle spielen. Und "fast 4 Monate" sind noch nicht unüblich.
???am 26.06.2017 | 19:12
Nach § 88 Absatz 2 SGG ist über einen Widerspruch innerhalb von 3 Monaten zu entscheiden. Und dann gibt es eben noch den Unterschied zwischen Theorie und Praxis, der dazu führt, dass die Frst nicht immer eingehalten werden kann. Eine Untätigkeitsklage hilft nur dann das Verfahren zu beschleunigen, wenn der Widerspruch sowieso abgelehnt werden soll. Versuchen Sie doch beim Sachbearbeiter herauszufinden, wie das Ergebnis voraussichtlich ausschauen wird. Sollte es nicht gut aussehen (z.B. nur noch auf den Widerspruchsausschuss gewartet werden), können Sie Untätigkeitsklage erheben.
W*lfgangam 26.06.2017 | 19:40
Zitat von ??? anzeigenausblenden
...was auch nicht unbedingt zur Beschleunigung des Verfahrens beiträgt, wenn die Akten erstmal aus dem Verfahren in den gerichtlichen Prozess gezogen werden, um sie anschließend wieder in das(selbe) Verfahren beim Widerspruchsausschuss einzubinden ;-) Marc, 6 Monate halte ich durchaus für 'angemessen', auch wenn die Wartezeit schlicht ärgerlich ist. Auch das hätte zunächst Gründe, die in der Sachbearbeitung nachzufragen wären. Gruß w.
Schorscham 26.06.2017 | 19:45
Zitat von Marc Rademacher anzeigenausblenden
Beim Widerspruchsausschuss landen übrigens nur solche Fälle, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kaum Aussicht auf Erfolg haben. Wenn nämlich einer Entscheidung widersprochen wird, prüft der verantwortliche Sachbearbeiter den Vorgang noch einmal besonders gründlich nach, bevor er ihn an den Widerspruchsausschuss weiterleitet. Schließlich möchte sich kaum ein Sachbearbeiter gerne blamieren und sich vom Widerspruchsausschuss belehren lassen. Deshalb fallen die meisten Widerspruchsbescheide nicht im Sinne der Widerspruchsführer aus. Rechnen Sie daher besser nicht mit einem Erfolg. Je größer ist hinterher die Freude, wenn Ihrem Widerspruch dennoch statt gegeben wurde. MfG
Marc Rademacheram 27.06.2017 | 11:20
Ich denke mal das die Erfolgsaussichten für den Widerspruch hoch sind, weil die Krankenkasse, die med. Rehaklinik und mein behandelnder Facharzt eine berufliche Reha ausdrücklich empfohlen haben. Dann müsste sich derjenige der den Widerspruch zurückweist mit 2 Fachärzten und 1 Amtsarzt anlegen. Glaube das macht doch niemand freiwillig von denen.
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