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Experten-Antwort

Fehler in der Abrechnung, vollen Rentenbeitrag eingezogen trotz Gleitzone und fehlender Unterschrift

von Miss Floyd01.07.2015 | 12:26
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8 Antworten

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Hallo, ich habe einen Teilzeitjob (20 Stunden die Woche) als Werksstudentin, bin in der Gleitzone und habe in meinem Arbeitsvertrag NICHT unterschrieben, dass ich auf die Reduzierung des Rentenbeitrags verzichte. Das heisst mir dürfte nur der reduzierte Rentenversicherungsbeitrag abgezogen werden und nicht der volle Beitrag (der bei ca. 75€ liegt). Nun ist mir dieses aber leider erst ein Jahr, nachdem ich den Job begonnen habe, aufgefallen. Könnt ihr mir sagen, ob ich das Geld rückwirkend für das gesamte Jahr einfordern kann? Denn ich habe ja nie zugestimmt, dass ich den vollen Beitrag zahlen möchte. Viele Grüße, Miss Floyd

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Miss Floyd,

sofern Sie dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt haben, dass Sie auf die besondere Beitragsberechnung innerhalb der Gleitzone verzichten, wurden hier zu hohe Beiträge gezahlt.

Zuerst einmal sollten Sie Kontakt mit dem Arbeitgeber aufnehmen, damit für die Zukunft die Beitragsberechnung korrekt vorgenommen wird.

Die zuviel gezahlten Beiträge können Sie über die zuständige Einzugsstelle für Sozialversicherungsbeiträge (gesetzliche Krankenversicherung) auf Antrag zurückfordern.

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7 Antworten

W*lfgangam 01.07.2015 | 19:48
Ergänzend: für den es diesen Vordruck gibt: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Inhalt/5_Servi… Gruß w.
Miss Floydam 01.07.2015 | 20:34
Super, vielen Dank schonmal! Habe auch schon mit der Rentenversicherung telefoniert und die Frau sagte mir, dass bei mir eingetragen wäre "Mischfall" in Bezug auf die Gleitzone. Was bedeutet das genau? (Sie sagte sie müsse dazu auch erstmal Literatur wälzen..) Die Gleitzone betrifft doch das Bruttogehalt, nicht wahr? Also das wären bei mir 825€. Nun habe ich aber auch Überstundenvollen gemacht, durch die ich teilweise über 850€ brutto gekommen bin, wird das pro Monat berechnet oder darf es aufs Jahr verteilt, wenn man das Gehalt addiert und dann durch die 12Monate dividiert nicht mehr als 850€ pro Monat sein? Wird das Urlaubsgeld auch miteinberechnet? Schonmal vielen Dank im Voraus. Gruß, Miss Floyd
Miss Floydam 01.07.2015 | 20:38
*so, nochmal korrigert den Text, hat was gefehlt* Super, vielen Dank schonmal! Habe auch schon mit der Rentenversicherung telefoniert und die Frau sagte mir, dass bei mir eingetragen wäre "Mischfall" in Bezug auf die Gleitzone. Was bedeutet das genau? (Sie sagte sie müsse dazu auch erstmal Literatur wälzen..) Die Gleitzone betrifft doch das Bruttogehalt, nicht wahr? Also das wären bei mir 825€. Nun habe ich aber auch Überstunden gemacht, durch die ich teilweise über 850€ brutto gekommen bin, müsste ich dann doch den vollen Beitrag zahlen? Wird das pro Monat berechnet oder darf es aufs Jahr verteilt, wenn man das Gehalt addiert und dann durch die 12Monate dividiert nicht mehr als 850€ pro Monat sein? Wird das Urlaubsgeld auch miteinberechnet? Schonmal vielen Dank im Voraus. Gruß, Miss Floyd
Robam 02.07.2015 | 08:58
Ein Mischfall liegt vor, wenn Ihr regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone liegt, das tatsächliche monatliche Arbeitsentgelt jedoch die Gleitzonengrenze gelgentlich über- oder unterschreitet. In den Monaten des Überschreitens der oberen Gleitzonengrenze sind die Beiträge dann nach den allgemeinen Regelungen zu berechnen.
=//=am 02.07.2015 | 09:56
...und ja, es wird monatlich berechnet und nicht aufs Jahr verteilt. Ein Mischfall würde ja sonst keinen Sinn machen. Urlaubsgeld zählt auch dazu. Sie haben doch bestimmt monatliche Lohnabrechnungen erhalten. Überprüfen Sie diese mal, evtl. hat Ihr Arbeitgeber sogar richtig gehandelt.
Miss Floydam 02.07.2015 | 12:55
Ah okay, vielen Dank. Im Prinzip müsste ich darauf achten, dass ich mit den Überstunden nicht über die 850€ komme... sonst ist es eigentlich für mich sinnlos Überstunden zu machen, da mir das Geld, was ich zusätzlich hätte, wieder abgezogen wird... (es sei denn die Überstunden sind so zahlreich, dass sie die 75€, die abgezogen werden, weit übertreffen würden). Heisst also in den Monaten, in denen mein Bruttogehalt in der Gleitzone lag, kann ich aber trotzdem den Rentenbeitrag zurückbekommen bzw. einen Teil davon. ?
W*lfgangam 02.07.2015 | 19:25
Hallo Miss Floyd, da zahlen Sie doch nahezu schon den vollen Rentenbeitrag, das wären/sind ja nur eingesparte Cent-Beträge ;-) Erst wenn Ihr Gleitzonen-Einkommen deutlich in Richtung 451 EUR geht, kann man von nennenswerten 'Einsparungen' im kleinen EUR-Bereich sprechen. Gruß w.
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