Hallo Miss Floyd,
sofern Sie dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt haben, dass Sie auf die besondere Beitragsberechnung innerhalb der Gleitzone verzichten, wurden hier zu hohe Beiträge gezahlt.
Zuerst einmal sollten Sie Kontakt mit dem Arbeitgeber aufnehmen, damit für die Zukunft die Beitragsberechnung korrekt vorgenommen wird.
Die zuviel gezahlten Beiträge können Sie über die zuständige Einzugsstelle für Sozialversicherungsbeiträge (gesetzliche Krankenversicherung) auf Antrag zurückfordern.