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Experten-Antwort

Fehlerhafte Antragstellung

von Kochi13.05.2021 | 11:49
111 Ansichten
2 Antworten

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Habe heute meinen Antrag auf Altersrente erhalten, der telefonisch aufgenommen wurde. Im Antrag steht, das ein Versorgungsausgleich mit Nein beantwortet wurde. Das ist nicht korrekt, weil erstens diese Frage nicht gestellt wurde und zweitens aus meiner ersten Ehe ein Versorgungsausgleich von Gericht angeordnet wurde. Wie sollich mich jetzt verhalten? Eine Korrektur oder einen Widerspruch machen oder wird mein Rentenkonto zugrunde gelegt

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.05.2021 | 08:42

Hallo Kochi,

Wie KSC richtig schreibt, werden der Rentenantragsbearbeitung alle in Ihrem Rentenkonto vermerkten Sachverhalte berücksichtigt. War der Versorgungsausgleich bereits in der letzten Rentenauskunft enthalten, müssen Sie nichts veranlassen. Dieser wird dann auch bei der Erstellung des Rentenbescheids berücksichtigt. Sie können die Angaben im Rentenantrag aber auch in einem kurzen formlosen Schreiben an die DRV richtigstellen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

KSCam 13.05.2021 | 12:18
Schreiben Sie kurz eine 3 Zeiler dazu und schicken ihn postalisch hinterher...... Widerspruch ist rechtlich gegen einen Bescheid möglich, nicht aber gegen einen "vielleicht nicht ganz korrekt ausgefüllten" Antrag. Dann müssten Sie ja gegen sich selbst widersprechen, weil es ist ja Ihr Antrag. Wenn die Auswirkungen des VAG in Ihrer letzten Rentenauskunft drinstehen , brauchen Sie auch gar nichts richtigstellen, weil dann die Daten ja bekannt sind. Grins
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