Hallo Kochi,
Wie KSC richtig schreibt, werden der Rentenantragsbearbeitung alle in Ihrem Rentenkonto vermerkten Sachverhalte berücksichtigt. War der Versorgungsausgleich bereits in der letzten Rentenauskunft enthalten, müssen Sie nichts veranlassen. Dieser wird dann auch bei der Erstellung des Rentenbescheids berücksichtigt. Sie können die Angaben im Rentenantrag aber auch in einem kurzen formlosen Schreiben an die DRV richtigstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung