Hallo Paraskevas Vasiliadias,
grundsätzlich besteht hierfür keine Genehmigungspflicht, da bedeutet Sie müssen sich die Teilnahme am Fernstudiengang nicht schriftlich durch die DRV genehmigen lassen.
Und so lange das Fernstudium nicht im Konflikt mit Ihrer durch die DRV finanzierten Umschulung steht, sollte es hierbei keine Probleme geben.