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Experten-Antwort

Fernstudium während Umschulung

von Paraskevas Vasiliadis05.01.2017 | 06:49
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2 Antworten

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Hallo alle zusammen, wie aus der Überschrift zu lesen ist, interessiert mich die Frage ob ein Fernstudium während einer Umschulung von der DRV genehmigt bzw. geduldet wird, da ja der erfolgreiche Abschluss der Umschulung im Vordergrund steht. Ich mache seit Juli 2016 eine Umschulung zum Steuerfachangestellten an einem BFW die ich im Juli 2018 abschliessen werde und möchte demnächst das Fernstudium beginnen als Bachelor Wirtschaftswissenschaften an der FernUni Hagen. Ich habe schon vorher BWL studiert und nach dem Vordiplom gesundheitsbedingt abgebrochen. Nun habe ich einen Antrag auf Anerkennung meiner Studienleistungen gestellt, so dass ich 2/3 des Bachelorstudiums angerechnet bekommen würde bei Einschreibung. Muss also nicht mehr so viele Prüfungen für das Studium machen. Die Vorteile des Studiums sehe ich in der Möglichkeit evtl. den Steuerberater schon nach 3 statt 10 Jahren machen zu können und den besseren Berufsaussichten bei einem Studienabschluss. Da das Studium in Teilzeit absolviert werden würde und ich auch keine Semesterhöchstdauer habe, sondern prinzipiell unbegrenzt lang studieren könnte gibt es auch keinen zeitlichen Druck. Je nach meinen Noten in der Umschulung oder z.B. bei der Prüfungsvorbereitung kann ich bei Bedarf auch mal ein Semester keine Klausuren schreiben. Diese Flexibilität habe ich ja im Fernstudium, was das Studium attraktiv macht. Jetzt ist meine Frage wie die DRV zu meinen Vorhaben steht während der Umschulung ein Fernstudium in Teilzeit zu absolvieren. Als Argument wurde ich meinen aktuellen Notenschnitt in der Umschulung von 1,2 nennen und die besseren Berufsaussichten mit einen Studienabschluss. Spricht etwas dagegen und was muss ich machen um das offiziell genehmigt zu bekommen ? Über Ihre Antworten freue ich mich und bedanke mich schon im voraus. Viele Grüße Paris

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Paraskevas Vasiliadias,

grundsätzlich besteht hierfür keine Genehmigungspflicht, da bedeutet Sie müssen sich die Teilnahme am Fernstudiengang nicht schriftlich durch die DRV genehmigen lassen.

Und so lange das Fernstudium nicht im Konflikt mit Ihrer durch die DRV finanzierten Umschulung steht, sollte es hierbei keine Probleme geben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

=//=am 05.01.2017 | 10:05
Solange Sie durch das Fernstudium Ihre Umschulung nicht gefährden, dürfte es keine Probleme mit der DRV geben, denn während der Umschulung erhalten Sie ja Übergangsgeld von der DRV. Teilen Sie ganz einfach dort Ihr Vorhaben mit und bitten um eine Entscheidung.
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