Hallo Anais Barta,
wie W*lfgang bereits geschrieben hat, kann Ihnen die Deutsche Rentenversicherung kein Darlehen gewähren. Bitte klären Sie dies an anderer Stelle.
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Hallo Anais Barta,
wie W*lfgang bereits geschrieben hat, kann Ihnen die Deutsche Rentenversicherung kein Darlehen gewähren. Bitte klären Sie dies an anderer Stelle.
Es ist genau umgedreht, die Kreditzinsen werden in der Regel erstattet, sofern diese "angemessen" sind, jedoch nicht die Tilgungsraten, da vom Jobcenter/Sozialamt kein Vermögensaufbau finanziert werden soll. Es hat davon einige wenige Ausnahmen gegeben, wenn die Gesamtfinanzierung relativ kurz vorm Abschluss stand und es wirtschaftlich schlichtweg Schwachsinn gewesen wäre, die Immobilie u. U. weit unter Wert zu verkaufen, um anschließend eventuell sogar höhere Gesamtmietkosten übernehmen zu müssen. Die Aussage, dass es "Fälle" gab, halte ich daher schlichtweg für Populismus, da allein die "jahrelange Finanzierung" durch das Jobcenter kaum möglich sein dürfte...Wahrscheinlich müssten Sie den Wohnwagen mieten. Eine Eigentumswohnung (Wahrscheinlich fällt ein Wohnwagen darunter) wird allgemein nicht bezuschusst, weil keine Miete anfällt.Die reinen Kreditraten für Wohneigentum fallen sehr wohl unter die übernahmefähigen Kosten der Unterkunft (KdU), sofern diese nicht höher sind als die Kosten einer angemessenen Mietwohnung. Nicht übernahmefähig sind hingegen die Finanzierungskosten, wie z.B. Zinsen. Es hat schon Hartz4-Bezieher gegeben, die sich jahrelang vom JobCenter ihr Eigenheim finanzieren ließen und dieses Eigenheim dann nach dem Ausscheiden aus dem Leistungsbezug zu ordentlichen Preisen verkauft haben, ohne dass der Kauferlös vom JobCenter auch nur anteilig zurückgefordert werden durfte. Schuld daran ist eine Lücke im Gesetz, welches den Behörden kein Pfandrecht einräumt. MfG
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