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Experten-Antwort

Finanzierung eines Wohnwagen anstelle Wohnungsmiete

von Anais Barta29.04.2017 | 15:59
2387 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe eine vielleicht nicht ganz "alltägliche" Frage in Bezug auf meine Wohnsituation. Ab dem 01.09.2017 werde ich eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen. Diese ist allerdings sehr niedrig, sodass mit Grundsicherung "aufgestockt" werden muss. Aus verschiedenen Gründen würde ich gerne aus meiner derzeitigen Mietwohnung ausziehen und statt dessen in einem winterfesten Wohnwagen auf dem Grundstück von Freunden wohnen. Da ich jedoch keinen Wohnwagen besitze und auch kein Vermögen habe kam für mich die Frage auf, ob unter o.g. Voraussetzungen für mich die Finanzierung eines gebrauchten Wohnwagens über Rentenzahlungen möglich wäre. Es würde sich dabei um eine Summe von etwa 6000-8000 Euro handeln. Bei 200 Euro Rente, die ich im Monat beziehe würde ein Wohnwagen innerhalb 3-4 Jahren abbezahlt sein. Anschließend fielen ja dann nur noch Instandhaltungskosten. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie dazu Stellung nehmen könnten bzw. mir Ihre Ansicht/Erfahrungen mitteilen könnten. Vielen Dank Freundliche Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anais Barta,

wie W*lfgang bereits geschrieben hat, kann Ihnen die Deutsche Rentenversicherung kein Darlehen gewähren. Bitte klären Sie dies an anderer Stelle.

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14 Antworten

Schorscham 29.04.2017 | 16:09
Sie sollten sich besser bei Ihrer Bank oder bei einem Wohnwagenhändler nach eventuellen Finanzierungsmöglichkeiten erkundigen. Es könnte auch sein, dass das Sozialamt die Wohnwagenkosten als Kosten der Unterkunft übernimmt. MfG
Anais Bartaam 29.04.2017 | 16:12
Guten Tag, in Ordnung, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! mfG
Anais Bartaam 29.04.2017 | 17:25
ok, alles klar. Das Sozialamt hat vor einigen Monaten sein "ok" für eine Veränderung meiner Wohsituation aus wichtigen Grund gegeben, sofern die Mietkosten die gleichen bleiben wie bisher. Vielleicht ist das ja eine Ausgangsbasis. Vielen Dank für Ihre Antwort. mfG
W*lfgangam 29.04.2017 | 17:20
Hallo Anais Barta, die DRV gewährt keine Darlehen zur Finanzierung von Irgendwas. Bei der kleinen Rente ist in der GruSi die Miete drin enthalten. Wenn Sie Ihre Wohnsituation beabsichtigen zu ändern, sprechen Sie vorher mit dem Sozialamt, ob/was da geht. Gruß w.
KSCam 29.04.2017 | 19:54
Das alles klären Sie mit dem Grundsicherungsamt, die Ansprechpartner kennen Sie doch wenn die bereits das OK gegeben haben. Da wird Ihnen das Forum / ein DRV Mitarbeiter kaum weiterhelfen: falsche Behörde!
Herz1952am 29.04.2017 | 22:40
Wahrscheinlich müssten Sie den Wohnwagen mieten. Eine Eigentumswohnung (Wahrscheinlich fällt ein Wohnwagen darunter) wird allgemein nicht bezuschusst, weil keine Miete anfällt. Wenn Sie sich den Wohnwagen selbst kaufen, wie können Sie ihn dann auch finanzieren? (Darlehen von Grusiamt?). Sprechen müssen Sie natürlich mit dem Amt, aber denken Sie mal an meinen Vorschlag. Kostenfinanzierung könnte ja über Ihre Freunde oder auch andere Bekannten finanzieren. Das wäre vielleicht eine günstige Lösung Ihres Wohnproblems im Einverständnis mit dem Grusi-Amt.
Anais Bartaam 30.04.2017 | 12:05
Das war hilfreich, danke!
Schorscham 30.04.2017 | 14:13
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Die reinen Kreditraten für Wohneigentum fallen sehr wohl unter die übernahmefähigen Kosten der Unterkunft (KdU), sofern diese nicht höher sind als die Kosten einer angemessenen Mietwohnung. Nicht übernahmefähig sind hingegen die Finanzierungskosten, wie z.B. Zinsen. Es hat schon Hartz4-Bezieher gegeben, die sich jahrelang vom JobCenter ihr Eigenheim finanzieren ließen und dieses Eigenheim dann nach dem Ausscheiden aus dem Leistungsbezug zu ordentlichen Preisen verkauft haben, ohne dass der Kauferlös vom JobCenter auch nur anteilig zurückgefordert werden durfte. Schuld daran ist eine Lücke im Gesetz, welches den Behörden kein Pfandrecht einräumt. MfG
Anais Bartaam 30.04.2017 | 15:20
Hallo Schorsch Das ist interessant, vielen Dank. Nun, mir ginge es keinesfalls darum mich auf Kosten von Ämtern zu bereichern und ich wäre auch sofort bereit, sollte sich die Wohnsituation später wieder ändern, den Wohnwagen wieder vom Amt anrechnen zu lassen als Vermögen. Bliebe noch die Frage, aus welchem Paragraphen genau sich dieses "Recht" ableiten lässt (falls zur Hand :-)) W*lfgang - ich habe mich an das DRF-Forum hier gewandt weil ich dachte, dass es evt. einen Unterschied gibt zwischen der rechtlichen Situation des Grundsicherungsames und Zahlungen, die man von der Rentenakasse erhält (bei Aufstockung). Dh., was jemand mit seiner Rente "tut", und sei es einen Wohnwagen finanzieren, dürfte ja eigentlich Privatsache sein (solange ein Wohnwagen-Händler sich darauf einlässt). Nicht ganz klar war/ist für mich, inwiefern sich die Sache ändert, wenn zusätzlich Grundsicherung in Anspruch genommen wird. In diesem Fall verfügt wahrscheinlich ja dann das Amt auch über die Zahlungen der Rentenkasse. mfG
Anais Bartaam 30.04.2017 | 15:44
Vielen Dank!
Schorscham 30.04.2017 | 15:32
Auf die Schnelle habe ich ersteinmal nur das hier gefunden: https://sozialberatung-kiel.de/2012/06/08/tilgungsraten-bei-eige… MfG
egal (der Erste)am 02.05.2017 | 13:24
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
Wahrscheinlich müssten Sie den Wohnwagen mieten. Eine Eigentumswohnung (Wahrscheinlich fällt ein Wohnwagen darunter) wird allgemein nicht bezuschusst, weil keine Miete anfällt.
Die reinen Kreditraten für Wohneigentum fallen sehr wohl unter die übernahmefähigen Kosten der Unterkunft (KdU), sofern diese nicht höher sind als die Kosten einer angemessenen Mietwohnung. Nicht übernahmefähig sind hingegen die Finanzierungskosten, wie z.B. Zinsen. Es hat schon Hartz4-Bezieher gegeben, die sich jahrelang vom JobCenter ihr Eigenheim finanzieren ließen und dieses Eigenheim dann nach dem Ausscheiden aus dem Leistungsbezug zu ordentlichen Preisen verkauft haben, ohne dass der Kauferlös vom JobCenter auch nur anteilig zurückgefordert werden durfte. Schuld daran ist eine Lücke im Gesetz, welches den Behörden kein Pfandrecht einräumt. MfG
Es ist genau umgedreht, die Kreditzinsen werden in der Regel erstattet, sofern diese "angemessen" sind, jedoch nicht die Tilgungsraten, da vom Jobcenter/Sozialamt kein Vermögensaufbau finanziert werden soll. Es hat davon einige wenige Ausnahmen gegeben, wenn die Gesamtfinanzierung relativ kurz vorm Abschluss stand und es wirtschaftlich schlichtweg Schwachsinn gewesen wäre, die Immobilie u. U. weit unter Wert zu verkaufen, um anschließend eventuell sogar höhere Gesamtmietkosten übernehmen zu müssen. Die Aussage, dass es "Fälle" gab, halte ich daher schlichtweg für Populismus, da allein die "jahrelange Finanzierung" durch das Jobcenter kaum möglich sein dürfte...
Eberhardam 02.05.2017 | 14:16
Zitat von egal (der Erste) anzeigenausblenden
egal (der Erste) schrieb

Wahrscheinlich müssten Sie den Wohnwagen mieten. Eine Eigentumswohnung (Wahrscheinlich fällt ein Wohnwagen darunter) wird allgemein nicht bezuschusst, weil keine Miete anfällt.

[/quote]

Die reinen Kreditraten für Wohneigentum fallen sehr wohl unter die übernahmefähigen Kosten der Unterkunft (KdU), sofern diese nicht höher sind als die Kosten einer angemessenen Mietwohnung.

Nicht übernahmefähig sind hingegen die Finanzierungskosten, wie z.B. Zinsen.

Es hat schon Hartz4-Bezieher gegeben, die sich jahrelang vom JobCenter ihr Eigenheim finanzieren ließen und dieses Eigenheim dann nach dem Ausscheiden aus dem Leistungsbezug zu ordentlichen Preisen verkauft haben, ohne dass der Kauferlös vom JobCenter auch nur anteilig zurückgefordert werden durfte.

Schuld daran ist eine Lücke im Gesetz, welches den Behörden kein Pfandrecht einräumt.

MfG

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Es ist genau umgedreht, die Kreditzinsen werden in der Regel erstattet, sofern diese "angemessen" sind, jedoch nicht die Tilgungsraten, da vom Jobcenter/Sozialamt kein Vermögensaufbau finanziert werden soll. Es hat davon einige wenige Ausnahmen gegeben, wenn die Gesamtfinanzierung relativ kurz vorm Abschluss stand und es wirtschaftlich schlichtweg Schwachsinn gewesen wäre, die Immobilie u. U. weit unter Wert zu verkaufen, um anschließend eventuell sogar höhere Gesamtmietkosten übernehmen zu müssen.

Die Aussage, dass es "Fälle" gab, halte ich daher schlichtweg für Populismus, da allein die "jahrelange Finanzierung" durch das Jobcenter kaum möglich sein dürfte...

https://sozialberatung-kiel.de/2012/06/08/tilgungsraten-bei-eige… (Zwei Fälle kenne ich übrigens persönlich!)
Schorscham 02.05.2017 | 15:16
Zitat von egal (der Erste) anzeigenausblenden
egal (der Erste) schrieb

Wahrscheinlich müssten Sie den Wohnwagen mieten. Eine Eigentumswohnung (Wahrscheinlich fällt ein Wohnwagen darunter) wird allgemein nicht bezuschusst, weil keine Miete anfällt.

[/quote]

Die reinen Kreditraten für Wohneigentum fallen sehr wohl unter die übernahmefähigen Kosten der Unterkunft (KdU), sofern diese nicht höher sind als die Kosten einer angemessenen Mietwohnung.

Nicht übernahmefähig sind hingegen die Finanzierungskosten, wie z.B. Zinsen.

Es hat schon Hartz4-Bezieher gegeben, die sich jahrelang vom JobCenter ihr Eigenheim finanzieren ließen und dieses Eigenheim dann nach dem Ausscheiden aus dem Leistungsbezug zu ordentlichen Preisen verkauft haben, ohne dass der Kauferlös vom JobCenter auch nur anteilig zurückgefordert werden durfte.

Schuld daran ist eine Lücke im Gesetz, welches den Behörden kein Pfandrecht einräumt.

MfG

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Es ist genau umgedreht, die Kreditzinsen werden in der Regel erstattet, sofern diese "angemessen" sind, jedoch nicht die Tilgungsraten, da vom Jobcenter/Sozialamt kein Vermögensaufbau finanziert werden soll. Es hat davon einige wenige Ausnahmen gegeben, wenn die Gesamtfinanzierung relativ kurz vorm Abschluss stand und es wirtschaftlich schlichtweg Schwachsinn gewesen wäre, die Immobilie u. U. weit unter Wert zu verkaufen, um anschließend eventuell sogar höhere Gesamtmietkosten übernehmen zu müssen.

Die Aussage, dass es "Fälle" gab, halte ich daher schlichtweg für Populismus, da allein die "jahrelange Finanzierung" durch das Jobcenter kaum möglich sein dürfte...

Stimmt, die Zinsen sind doch erstattungsfähig. Und die Tilgungsraten für Wohneigentum müssen nach Ansicht diverser Richter ebenfalls erstattet werden, sofern sie nicht höher sind als angemessene Wohnungsmieten. Man darf darauf gespannt sein, wann der erste Richter entscheidet, dass auch Kreditraten nebst Zinsen für Luxusautos übernommen werden müssen, sofern sie nicht höher sind als die Kreditraten für ein "angemessenes" Eigenheim. Das wäre doch nur gerecht. Denn was für den einen sein Eigenheim ist, ist für andere ihr 5er-BMW....;-) MfG
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