Hallo Winter,
> alte Recht vor 1985
ich kenne nur ein 'Altes Recht' vor 1986, was die Hinterbliebenenrenten betrifft. Und die erklärende Option der Weitergeltung Betroffener, die heute allerdings jenseits der 80 sind ...als Pflegetätige - bezogen auf Ihre Frage? ;-)
> Versorgungsausgleich
den gibt es seit 01.07.1977, die Neuregelung zum 01.09.2009.
So beide zeitliche Angaben von Ihnen gehen mit Ihrer Frage nicht zusammen, was einen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich betrifft - was ggf. altes (Hinterbliebenenrenten-)Recht damit zu tun haben sollte.
> D.h. ist der Anspruch auf einen Teil der Betriebsrente unabhängig davon, besteht er ebenfalls nur zu 99%, oder gar nicht?
Denke ich an die VBL/KZVK, könnte es zutreffen, dass die im Rahmen einer Altersteilrente (hier aus Gründen der weiteren rentensteigernden Anrechnung wg. Pflegetätigkeit), wenigstens/nur im selben Verhältnis die Betriebsrente reduzieren. KEINE AHNUNG ...daher bitte dort nachfragen, welche Regelungen die Satzung für den von Ihnen genannten Fall zur Betriebsrentenzahlung aus schuldrechtlichem VA vorsieht.
Gruß
w.