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Experten-Antwort

Flexirente

von Hortensie16.09.2019 | 16:47
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich kann ab 1.10.2019 die Rente für besonders langjährig Beschäftigte (45J) beantragen. Allerdings möchte ich noch ca. 1 Jahr weiter arbeiten (Öffentlichen Dienst), meine Arbeitszeit aber auf 75% reduzieren. Macht es für mich Sinn, die Flexirente zu beantragen und zusätzlich 75% weiter zu arbeiten oder ist es besser, erst anschließend die Rente zu beantragen? Ich weiß, das beim Verdienst über die Summe von 6300 € ein Zwölftel von 40% von meiner Rente abgezogen werden. Habe ich steuerliche Vorteile durch die Flexirente? Muss mein Arbeitgeber da zustimmen? Und was passiert mit meiner Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es ist zu empfehlen, sich an Ihren Rentenversicherungsträger zu wenden und für beide Varianten eine Rentenauskunft zu beantragen. Hierbei sollten Sie dem Rentenversicherungsträger mitteilen, welchen Bruttoverdienst Sie bei einer Arbeitsreduzierung ab Rentenbeginn laufend erwarten.

Zur steuerlichen Frage ist anzumerken, dass je nach Rentenbeginnsjahr eine unterschiedliche Besteuerung maßgebend ist. Bei einem Rentenbeginn im Jahre 2019 beträgt der Besteuerungsanteil Ihrer Rente 78 %. Falls Sie erst 2020 in Rente gehen, wäre der Besteuerungsanteil 80 % - insofern wäre bei einem früheren Rentenbeginn (in 2019) eine geringfügige Besteuerung maßgebend.

Mit Ihrem Arbeitgeber müssten Sie sich hinsichtlich der Reduzierung Ihrer Arbeitszeitz auseinandersetzen – die Beantragung einer derartigen Altersrente ist nicht zustimmungspflichtig.

Hinsichtlich etwaiger Fragen zur Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes wenden Sie sich bitte dort hin.

MfG

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10 Antworten

Tippsiam 16.09.2019 | 18:25
Hallo Hortensie, ohne Kenntnis genauerer Zahlen ist es schwer möglich, hier Ihre Fragen zu beantworten. Überwiegend beinhaltet Ihre Fragestellung auch Themen, die nur von einem Steuerberater beantwortet werden können. Bezüglich der Auswirkungen der Versorgungsleistungen Öffentlicher Dienst ist Ihre Personalabteilung zuständig. Für die Auswirkungen auf Ihre Rentenhöhe oder Zuverdienstabzüge sollten Sie sich an einen der kostenlosen Berater der DRV wenden, der dann anhand Ihrer Zahlen mit Ihnen rechnen kann. Viel Erfolg! Tippsi
W°lfgangam 16.09.2019 | 19:09
Hallo Hortensie, mit Beginn der abschlagsfreien Rente ab 01.10.2019 neben der Weiterbeschäftigung würden Sie bereits in 2019 für 3 Monate eine sehr hohe Teilrente erhalten können - "auf blauen Dunst" vielleicht 80 % der Vollrente. Für 2020 gilt: neues Spiel/neues Rentenjahr/ neue Hinzuverdienstprüfung/-möglichkeit - und zwar für alle 12 Monate in 2020, auch wenn die Beschäftigung bereits am 30.09.2020 aufgegeben werden würde. Zusatzversorgung/VBL: kein Anspruch, solange eine Teilrente von Beginn an festgestellt wird und auch im Folgejahr weiter läuft. Wird die (Flexi)Rente erst zum 01.12.2019 beantragt (paralleler Hinzuverdienst unter 6.300 im Dez/'Weihnachtsgeld wird ja bereits im November ausgezahlt), startet auch sofort die VBL und wird dann im Folgejahr im Rahmen des Teilrentenbezugs auch anteilig weitergezahlt. Allerdings werden Sie bei auch nur einer Teilrente von der VBL abgemeldet und weitere Zusatzversorgungsansprüche entstehen nicht mehr. > Habe ich steuerliche Vorteile durch die Flexirente? Der steuerliche %-Satz für den Steuerfreibetrag des erstmaligen Beginns einer – auch nur – Teilrente wird auch in den Folgejahren/bis ans Lebensende anzuwenden sein. > Muss mein Arbeitgeber da zustimmen? Nö – warum auch, Sie erbringen Ihre Arbeitsleistung, dafür erhalten Sie so lange Gehalt, bis Sie ihre Beschäftigung durch Kündigung beenden. Ggf. gibt es noch ein wenig interne Verwaltungsarbeit extra, weil rückwirkend im Rahmen einer "Flexirente" der Status zu ändern ist /SV-Meldungen zu korrigieren sind /UND ggf. eine freiwillige Krankenversicherung einsetzt. Lassen Sie auch die Variante durchrechnen, nicht nur 12 Monate, sondern bis Jahresende 2020 die Beschäftigung fortzusetzen - hey, die 3 Monate mehr und es gibt nochmal flott das 'Weihnachtsgeld' dazu ...und vielleicht das ganze Jahr 2020 sogar ergänzend einen zusätzlichen Teilrentenbetrag. Die neben eine (Teil)Rente noch gezahlten Rentenbeiträge gehen nicht verloren, werden Ihnen mit Erreichen der Regelaltersgrenze ontop auf die Rente draufgezahlt. Irgendwo alles ein Rechenexempel /bester Rentenbeginn wann /Teilrentenbeträge in Summe /daneben die VBL = wo kommt am meisten finanziell bei raus. Auf den ersten Blick scheint mir hier die VBL das Zünglein an der Waage sein, wann/welcher Rentenbeginn am Sinnvollsten ist. Gruß w.
Begonieam 17.09.2019 | 15:31
Ein bisschen spät, wenn Sie zum 01.10.19 die Rente beantragen wollen, zumindest was eine pünktliche Rentenzahlung angeht.
Begonieam 17.09.2019 | 15:31
Ein bisschen spät, wenn Sie zum 01.10.19 die Rente beantragen wollen, zumindest was eine pünktliche Rentenzahlung angeht.
DvDam 17.09.2019 | 18:45
Hallo Hortensie, Ich befinde mich in der gleichen Situation. Nach einem Gespräch in der Hauptstelle der DRV hat mir die freundliche Amtfrau genau diesen Vorschlag gemacht. Ich könnte auch zum 01.10.19 in Rente gehen, werde aber mit meinem AG einen Halbtagsjob vereinbaren. Also Antrag auf Vollrente gestellt zum 01.12.19. Ich gehe davon aus das alles klappt. Dadurch liege ich mit 1 Monatsgehalt weit unter den 6.300€ ( Sonderzahlung und Bereitschaftsgeld werden im November gezahlt ).Durch den Antrag auf Vollrente kann ich auch VBL rente beantragen, welche ich dann 1 Monat voll gezahlt bekomme. Durch den Halbtagsjob 2020 gekomme ich ca. 75% meiner Rente UND ca. 75% meiner VBL Rente und das Gehalt für den Halbtagsjob, den ich so aufteile 1 Woche arbeiten, 1 Woche frei. Gruss DvD
W°lfgangam 17.09.2019 | 19:49
Hallo Begonie, Sie haben den einleitenden Satz bemerkt "ich kann ab 1.10.2019 die Rente für besonders langjährig Beschäftigte (45J) beantragen. Allerdings möchte ich noch ca. 1 Jahr weiter arbeiten (...)" ? Insofern besteht keine finanzielle Not, auf die sonst übliche/vorlaufende 3-Monats-Frist (rechtzeitiger Antrag, rechtzeitige Rentenzahlung _nach_ Beschäftigungsende) achten zu müssen. Lediglich auf die rechtzeitige Antragsfrist für diese Rentenart ist im Rahmen der Nachzahlungsfrist zu achten - geht bis 31.10.2019. Gruß w. PS: @DvD ...perfekt informiert und beraten worden :-)
W°lfgangam 17.09.2019 | 22:42
Durch den Halbtagsjob 2020 gekomme ich ca. 75% meiner Rente UND ca. 75% meiner VBL Rente und das Gehalt für den Halbtagsjob, den ich so aufteile 1 Woche arbeiten, 1 Woche frei. Gruss DvD
Da sollten Sie sich zusätzlich bei der VBL erkundigen. Nach meinem Kenntnisstand zahlt die VBL nicht, wenn Sie aufgrund Ihres Hinzuverdienstes nur eine Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.
Hallo DRVü, schön, dass Sie sich am Forum beteiligen – und Ihr Kenntnisstand ist zunächst richtig. Allerdings, nachdem hier ausführlich auch der VBL-Teil neben dem beabsichtigtem Rentenbeginn/ggf. variable/empfehlenswert, oberhalb Ihres Beitrags ausgelutscht dargestellt worden ist (wann voll /keine /Teil-VBL) - und das gehört nicht zu den Beratungspflichten der DRV in diesem Forum/manche wissen es aber ;-) - wäre ein Hinweis auf nicht nur 'Erkundigungen' bei der VBL, sondern schlicht ein Link auf die aktuelle VBL-Satzung mit entsprechendem Verweis hilfreicher gewesen. Für Sie/andere Interessierte daher zum Nachlesen: §§ 35 + 41 ...manchmal kann es so einfach sein, um Zukunft/Einkommen/Altersvorsorge erfolgreich zu gestalten, ohne lange Erkundigungen einholen zu müssen :-) Gruß w.
DvDam 18.09.2019 | 07:42
@DRVü Das habe ich getan und es wurde mir bestätigt das ich, wenn die Vollrente von der DRV gezahlt wird, auch die VBL Rente bekomme. Wenn man diese hat und der Hinzuverdienst steigt dann verringert sich die VBL Rente genauso wie die DRV Rente. Die Rente wird aber weiterbezahlt nur halt weniger. gruss DvD
Hortensieam 18.09.2019 | 10:56
Ich danke euch allen für Euro Antworten !
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