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Experten-Antwort

Flexirente

von G.Keber16.01.2017 | 14:39
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wenn jemand eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhält und bis zum 30.06.2017 einen Hinzuverdienst hat, der mehr als 450 EUR beträgt, teilt dann die Rentenversicherung Bund automatisch die neue Hinzuverdienstgrenze ab 1.7.2017 mit und wenn ja, wann erfolgen diese Mitteilung? Oder muss man die neuen Hinzuverdienstmöglichkeit selbst erfragen? Vielen Dank für eine Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo G.Keber,

hier müssen Sie nicht selbst tätig werden. Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger wird Sie in der nächsten Zeit in einem ersten Schritt über die neuen Hinzuverdienstregelungen ab 01.07.2017 und über das weitere Vorgehen informieren.  

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7 Antworten

SuchenundFragenam 16.01.2017 | 16:40
Eine Hinzverdienstgrenze, bis zu der man keine Rentenkürzung zu erwarten hat, ändert sich im Wesentlich nicht, wird in Zukunft nur auf's ganze Jahr gerechnet (so dass es wurscht ist, ob man monatlich regelmäßig 525 Euro verdient oder 10 mal 450 und 2 mal 900). Was sich ändert ist vor allem, dass der Mehrverdienst anteilig auf die Rente angerechnet wird. Die stufenweise Berechnung der Rente entfällt. Ob das nun mitgeteilt wird, ist dann eigentlich eher nebensächlich, oder?
G.Keberam 16.01.2017 | 18:11
Antwort von Suchen und Fragen: Bisher wurde die Hinzuverdienstgrenze aus den letzten 3 Jahren vor Versicherungsfall errechnet. An 1.7.2017 gilt der höchste Verdienst der letzten 15 Jahre. Dadurch kann sich die Hinzuverdienstgrenze erheblich ändern.
KSCam 16.01.2017 | 18:23
Angesichts der Tatsache dass das neue Gesetz erst kurz vor Weihnachten im Gesetzblatt verkündet wurde und bis zum In Krafft Treten des neuen Zuverdienstes noch über 5 Monate Zeit sind, sollten Sie der DRV noch etwas Zeit lassen. Im April/Mai ist für eine Antwort immer noch Zeit und bis dahin dürften solche Verfahrensfragen geklärt sein. "Meine DRV" hat ihre Mitarbeiter über solche Einzelheiten noch nicht informiert......kommt aber sicher noch..... Und im April/Mai können Sie individuell in Berlin nachfragen was genau sich für Sie ändert und was nicht - vielleicht haben Sie bis dahin ja auch ein Infoschreiben erhalten. Schönen Abend noch.
W*lfgangam 16.01.2017 | 19:45
Hallo G.Keber, die DRV wird Sie automatisch in den nächsten 3-4 Monaten über die neuen Hinzuverdienstmöglichkeiten mit Schreiben informieren. Gruß w.
§37RVOjram 16.01.2017 | 21:01
Nach der Rechtsgrundlage des § 96a Abs. 1c Nr. 1 SGB VI ist der individuelle Betrag zu 81% der Bezugsgröße zu berücksichtigen, somit mindestens ein Hinzuverdienst von 14.458,50 € jährlich bzw. 1.204,88 € monatlich. Bis zu diesem Betrag kann es bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente n i e zu einer Anrechnung kommen. Dann kommen die Entgeltpunkte der letzten 15 Kalenderjahren mit dem höchstem Wert ins Spiel. Sollten dieser Höchstwert höher als 0,5000 Entgeltpunkte sein, so steigt auch die o.g. Mindesthinzuverdienstgrenze. Als Beispiel bei einem Höchstwert von genau 1,0000 EP aus den letzten 15 Jahren gilt eine Grenze von: 28.917,00 € jährlich bzw. 2.409,75 € monatlich; bei 1,5000EP wäre der Wert: 43.375,50 € jährlich bzw. 3.614,63 € monatlich Einfach, oder?
G.Keberam 16.01.2017 | 22:22
Zu 37 RVO jr Zu beachten ist aber noch die Kappungsgrenze, daß Bruttorente und Bruttoentgelt zusammen nicht mehr sein dürfen, als die höchsten Punkte der letzten 15 Jahre. Dass Kindererziejungszeiten mitzählen ist auf den ersten Blick auch nicht erkennbar.
§37RVOjram 17.01.2017 | 18:09
Meine Anmerkung bezieht sich auch den Teil, den man allgemein und in jedem Fall zum Thema beitragen kann. Verdient man über diesen Grenzen, wird angerechnet. Ob zu 40%, zu 40% bis 99% oder gar zu 100% hängt in der Tat von der Höhe der individuellen Rente und den höchsten individuellen EP der letzen 15 Jahre ab. Beispiel: 30.000 € Hinzuverdienst 500€ teilweise EM Rente 1 EP als höchstes der 15 Jahre ergibt: 500€ - 136,10€ (40% Anrechnung) - 138,90 (Hinzuverdienstdeckel) = 225€ Rente
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