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Experten-Antwort

Flexirente bei Rentenbeginn im laufenden Jahr

von Dana07.03.2019 | 10:26
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3 Antworten

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Ich kann ab dem 01.09.2019 Altersrente bei langjähriger Versicherung bekommen. Nun meine Frage zur Flexirente. Könnte ich, wenn ich ab dem 01.09.2019 noch in Teilzeit weiterarbeite, auch bis zu 6300,00 € anrechnungsfrei dazuverdienen, oder gilt dann ein anteiliger Betrag für 4 Monate, und ab 2020 die Jahressumme von 6300,00 €? Danke im Voraus Dana

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dana,

Forumsteilnehmer Besserwisser hat Ihnen schon die korrekte Antwort gegeben. Auch für die (wenigen) Monate von Rentenbeginn bis Jahresende gilt die komplette Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Besserwisseram 07.03.2019 | 10:39
Sie dürfen auch im Jahr des Rentenbeginns, also 2019, noch die vollen 6.300 EURO hinzu verdienen.
W*lfgangam 07.03.2019 | 22:40
Hallo Dana, im Rahmen der 'Flexirente' lassen Sie sich mal durchrechnen, was Sie sogar bei voller Weiterbeschäftigung bis Jahresende 2019 und Rentenbeginn bereits 01.09.2019 noch an sehr hohen Teilrentenbeträgen in diesen 4 Monaten mitnehmen können – gleich ob Voll- oder Teilzeit, die 6300 gelten für das 'Restjahr' ab Rentenbeginn komplett anrechnungsfrei. Man/Frau muss nicht immer nur auf die 6300 für eine volle Rente schauen. Gerade bei Beginn der Rente ab 01.07. ff. neben der vollen Beschäftigung bis Jahresende ergeben sich ungeahnte 'Mitnahmeeffekte' bei der Rente - aufgrund der besonderen Berechnungsmodalitäten bei zu hohem Hinzuverdienst/mehr als 6300. Dann können Sie ggf. auch noch Jan/Feb/März im nächsten Jahr mit voller Beschäftigung dranhängen und kommen aus dem Staunen nicht mehr raus *) - bedanken Sie sich dafür mal herzlich beim Gesetzgeber, die DRV kann nichts dafür ;-) *) was bei einer danach folgende (Teil)Beschäftigung/auch Minijob in 2020 kritisch wird - das ganze Rentenjahr 2020 würde mtl. rasiert werden. Beratungsstelle fragen, die erklärt es Ihnen, was/in welchem Jahr/unter Einkommensschätzung an (Teil)Rente zu erwarten ist. Für eine Erstberechnung können Sie auch schlicht den Hinzuverdienst-Rechner der DRV nutzen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigati… 'Spielen' Sie ein bisschen mit Ihrem erwarteten/beabsichtigten Einkommen – Ihre Rentenhöhe zum Tag X sollten Sie natürlich auch kennen, sowie den Bestwert/Verdienst in Entgeltpunkten der letzten 15 Jahre vor Rentenbeginn – und Sie erhalten zuverlässige Zahlen/Teilrentenbetrag. Gruß w.
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