Hallo cm,
eine Aufwandsentschädigung aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit ist steuerfrei und stellt weder Arbeitsentgelt noch Arbeitseinkommen oder vergleichbares Einkommen dar, sodass ein Hin-zuverdienst nicht vorliegt.
Bezüglich der Honorartätigkeit ist zu sagen, dass diese nun ausgeübt werden darf. Allerdings muss der zeitliche Rahmen unter drei Stunden täglich liegen.