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Folgebescheinigung G842

von Bilen13.05.2016 | 12:25
1773 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, muss auf dem Folgebescheinigungsformular G842 auch eine Unterschrift meines Hausarztes geleistet werden? ( mein Arzt meinte dies sei nicht nötig ) oder reicht die Bestätigung meines Arbeitgebers? Vielen Dank im voraus.

8 Antworten

Herz1952am 13.05.2016 | 15:17
Ich habe mir das Formular angesehen, und sehe es so wie Ihre Hausarzt, dass dies nur nötig wäre, falls Sie arbeitsunfähig sind. Vielleicht haben Sie auch eine Erläuterung zum Ausfüllen vorliegen, oder googeln sie mal "Erklärung zu Formular G842". Steht meistens auch im Internet - nur separat und nicht direkt beim Formular mit dabei.
der anderenam 13.05.2016 | 23:25
Servus Bilen, Auf dem Vordruck steht: Bitte monatlich von der behandelnden Ärztin / vom behandelnden Arzt - zum Beispiel Hausärztin / Hausarzt - und vom Arbeitgeber bestätigen lassen und unterschrieben bei der Deutschen Rentenversicherung vorlegen. Ich lese das so -> die Bestätigung des Arztes ist erforderlich!
Papst Purgatorius Iam 15.05.2016 | 10:35
Servus Bilen, Auf dem Vordruck steht: I ´m a furznose and what are You? Ich lese das so -> stinkschoas
Ist das gut oder schlecht für 'Rente? kgjoeriiiig Koooooooooooootzz Kot aufs Brot Scheisse auf die Meisse Kackiwurst fress ich gegen den Durst
WIR werden für euch beten, auf dass ihr Armen im Geiste denn auch Erleuchtung und Erlösung findet. Amen. Spendet reichlich für die heilige Mutter Rentenkirche.
Bilenam 15.05.2016 | 18:47
Hallo, also der Hausarzt muss tatsächlich seine Unterschrift leisten! Vielen Dank, an die ersten zwei Antwortgeber!!
Papst Purgatorius Iam 16.05.2016 | 12:20
Denke daran: Die Ersten werden die Letzten und die Letzten werden die Ersten sein. Amen, WIR sagen dir: Hochmut kommet vor dem Fall. Tue Buße und kasteie dich, auf dass WIR dir elendem Sünder Vergebung zuteil werden lassen.
Bilenam 16.05.2016 | 18:15
Wer des Armen spottet, schmäht seinen Schöpfer; wer schadenfroh ist, bleibt nicht ungestraft. -
Papst Purgatorius Iam 16.05.2016 | 18:55
Uns deucht, du wandelst im Lichte der Erleuchtung! Frohlocke darob, denn was du hinieden Gutes tust, wird dir dereinst hundertfach vergolten. Wir gewähren dir daher einen halbstündigen Ablass.
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