Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Formular Ärztliche Schweigepflichtentbindung

von Maja26.02.2016 | 09:58
2208 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Morgen, ich benötige ein Formular, womit ich die Ärzte der Schweigepflicht entbinden kann, damit ich meine Ambulante Behandlungsakte bekomme. Welches benötige ich dafür? Danke im voraus.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maja,

den Aussagen von Achill und Lapplandfee können wir uns nur anschließen.

Wir wünschen Ihnen, dass Sie die benötigten Unterlagen schon schnell erhalten werden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Peters,

Sie haben (nach § 25 SGB X) einen Anspruch auf Einsicht in die das laufende Verfahren betreffenden Akten. Wir empfehlen Ihnen daher, die Einsicht in den Entlassungsbericht bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu beantragen.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Peters,

Sie haben (nach § 25 SGB X) einen Anspruch auf Einsicht in die das laufende Verfahren betreffenden Akten. Wir empfehlen Ihnen daher, die Einsicht in den Entlassungsbericht bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu beantragen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

lapplandfeeam 26.02.2016 | 10:29
Guten Morgen Maja, Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Einsicht bzw. einer Kopie Ihrer Patientenakte. Möglicherweise werden Ihnen dafür die Kosten in Rechnung gestellt. Soweit mir das bekannt ist, benötigen Sie für Ihre eigenen Unterlagen keinen Antrag, möchte jemand anderes, z.B. die DRV oder eine andere Behörde Einblick in diese Unterlagen nehmen, benötigen Ihre Ärzte diese Schweigepflichtentbindung, damit Sie diese privaten Befunde an Dritte herausgeben dürfen.
Achillam 26.02.2016 | 11:34
Um welche Akte soll es sich denn bei der ambulanten Behandlungsakte handeln? Meinen Sie den Entlassungbericht nach einer ambulanten Rehabilitation? Dann benatragen Sie schriftl. Einsicht in das medizinische Gutachten, dies wird dann in den meisten Fällen an Ihren behandelnden Hausarzt gesandt bei dem Sie Einsicht nehmen können und Kopien anfertigen.
Majaam 26.02.2016 | 12:35
Vielen Dank, ich habe einfach ein Schreiben aufgesetzt. Ich brauchte die Akte aus der Ambulanz im Krankenhaus. Danke!!!!!
Christa Petersam 26.02.2016 | 23:39
Ich habe da auch ein großes Problem. 12 Wochen in stationärer Therapie , Bericht wurde an den Hausarzt geschickt und bekomme keine Auskunft darüber. Angeblich mit Stempel...nur für den Arzt ,nicht für Patienten.... das finde ich sehr seltsam. Nach dem neuen Gesetz kann man doch alle ärzlichen Befunde einsehen oder gibt es immer noch Ausnahmen? Danke für eine Nachricht,das wäre sehr nett. MfG
Christa Petersam 01.03.2016 | 20:08
Ich hätte doch gern eine Antwort auf meine o.g. Frage, das wäre sehr nett. Danke
Christa Petersam 02.03.2016 | 16:09
Besten Dank, ein Termin steht sowieso nächste Woche an, dann kann es auch gleich mit geklärt werden. MfG
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026