Hallo, Danke für die Antwort, aber Im G0510 ( Wichtige Information zum Übergangsgeld steht)
Soweit die Entgeldfortzahlung ganz oder teilweise entfällt, haben Sie für die Zeit der Rehabilitationsleistung grundsätzlich Anspruch auf Übergangsgeld.
(Soweit so gut )
dann heisst es weiter....
Damit in einem sollchen Fall Ihr Übergangsgeld rechtzeitig berechnet und ausgezahlt werden kann,bitten wir Sie, die Formulare G0513 , G0514 , G0515 Entgeldbescheinigung zur Berechnung von Übergangsgeld und ( jetz kommts ) G0518 Bescheinigung der Krankenkasse mit dem Einladungsschreiben der Rehabilitationseinrichtung kurz vor beginn der Rehabilitationsleistung ihrem Arbeitgeber vorzulegen.
Also die Formulare G0513 bis G0515 und G0518 zum Arbeitgeber?
Ich war vorher der Meinung , dass ich G0518 zuerst zur Kasse schicken muss, und wenns da ausfüllt ist und zurück kommt, dann alles dem Arbeitgeber wie oben beschrieben schicken.
Oder les ich da was falsch raus?
gruss Pierre