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Frage an so oder so

von Neurentner15.03.2013 | 16:58
5277 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, Sie gaben mir wg. Hinzuverdienst einen Hinweis auf § 235 Abs. 2 Alt. 1 oder 2 SGB IV. Diesen § kann ich leider nicht finden. Können Sie mir mit kurzen Worten erklären wie die Vertrauensschutzregel lautet ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Neurentner,

Gigi hat Ihre Frage bereits zutreffend beantwortet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Gigiam 15.03.2013 | 17:49
Hallo Neurentner, der Hinweis lautete: "SGB VI" nicht SGB IV" Gigi
Neurentneram 15.03.2013 | 17:57
Hallo Gigi, richtig, war ein Schreibfehler von mir. Trotzdem finde ich dazu leider nichts.
Gigiam 15.03.2013 | 18:37
Er meinte in dieser Vorschrift diese Passage: Für Versicherte, die 1. vor dem 1. Januar 1955 geboren sind und vor dem 1. Januar 2007 Altersteilzeitarbeit im Sinne der §§ 2 und 3 Abs. 1 Nr. 1 des Altersteilzeitgesetzes vereinbart haben oder 2. Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben, wird die Regelaltersgrenze nicht angehoben. Gigi
Neurentneram 16.03.2013 | 07:35
Danke Gigi, jetzt habe ich es verstanden. Wünsche dir ein schönes Wochenende. Gruß vom Neurentner
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